Reform der Psychotherapeutenausbildung „auf gutem Weg“
Am 1. September tritt die Reform der Psychotherapeutenausbildung in Kraft. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Länder und die Universitäten bei ihrer Umsetzung „auf einem guten Weg“ sind, antwortet sie auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/21270).
Mit dem Reformgesetz seien die Weichen gestellt worden für eine moderne und attraktive Psychotherapeutenausbildung, die den angehenden Psychotherapeut*innen und den Patient*innen auf Dauer zugutekommen werde. Eine wichtige Klarstellung nimmt sie zur Vergütung von Ausbildungsteilnehmer*innen vor, die in der Übergangsphase nach altem Recht noch das „Psychiatriejahr“ absolvieren müssen. Während dieser Zeit haben sie einen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 1.000 Euro im Monat, wenn sie diese praktische Tätigkeit in Vollzeitform absolvieren. Diese Vollzeitform werde mit einer Tätigkeit im Umfang von 26 Wochenstunden erfüllt.
Zur Frage einer möglichen Unterfinanzierung des neuen Studiums verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder. Der Reform lägen die Zahlen zugrunde, die im Vorfeld des Gesetzentwurfs von den Ländern genannt wurden. Daher setze sie auf die Länder, dass es eine ausreichende Anzahl neuer Studienplätze geben wird. Links:
Mit dem Reformgesetz seien die Weichen gestellt worden für eine moderne und attraktive Psychotherapeutenausbildung, die den angehenden Psychotherapeut*innen und den Patient*innen auf Dauer zugutekommen werde. Eine wichtige Klarstellung nimmt sie zur Vergütung von Ausbildungsteilnehmer*innen vor, die in der Übergangsphase nach altem Recht noch das „Psychiatriejahr“ absolvieren müssen. Während dieser Zeit haben sie einen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 1.000 Euro im Monat, wenn sie diese praktische Tätigkeit in Vollzeitform absolvieren. Diese Vollzeitform werde mit einer Tätigkeit im Umfang von 26 Wochenstunden erfüllt.
Zur Frage einer möglichen Unterfinanzierung des neuen Studiums verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder. Der Reform lägen die Zahlen zugrunde, die im Vorfeld des Gesetzentwurfs von den Ländern genannt wurden. Daher setze sie auf die Länder, dass es eine ausreichende Anzahl neuer Studienplätze geben wird. Links:
13.08.2020