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Psychotherapie: Regierung setzt auf Bedarfsplanungs­reform zur Reduzierung von Wartezeiten

Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass psychisch kranken Versicher­ten jederzeit eine ausreichende Anzahl an Therapieplätzen für die psychotherapeutische Behandlung zur Verfügung stehen muss. „Als zumutbar gelten sechs Wochen Wartezeit, in Ausnahmefällen bis zu zwölf Wochen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.
Nach der Wartezeitenstudie 2018 der Bundes­psycho­therapeuten­kammer beträgt die Wartezeit auf eine Richtlinienpsychotherapie bundesweit im Durchschnitt 20 Wochen, [...] Dies berichtet das Ärzteblatt. Den vollständigen Artikel, der am 8. Mai 2019 auf aerzteblatt.de veröffentlciht wurde, finden Sie hier.

09.05.2019
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