Psychotherapie für Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr (ACHTUNG! AUSGEBUCHT!)
Die LPK Rheinland-Pfalz bietet zum wiederholten Mal gemeinsam mit ihren Schwesterkammern aus Nordrhein-Westfalen und dem Saarland in Kooperation mit der Bundeswehr eine Fortbildung für PsychotherapeutInnen zum Thema „Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr – Dienst, Einsatz und Belastungen“ an. Die Fortbildung findet am 11. Oktober 2017, von 9.15 Uhr bis 16.30 Uhr in Köln-Wahn statt. Ziel der Veranstaltungen ist es, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einen Einblick in den soldatischen Alltag zu geben, um für therapierelevante bundeswehrspezifische Themen und Sachverhalte zu sensibilisieren.
Grundlage der Kooperation mit der Bundeswehr im Bereich Fortbildung ist ein Vertrag zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), der im September 2013 geschlossen wurde, um die psychotherapeutische Versorgung von Soldaten zu verbessern. Kern des Vertrags ist, dass Soldaten sich auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen können. Denn ebenso wie gesetzlich Krankenversicherte finden sie häufig keinen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung oder müssten dazu unzumutbare Wartezeiten in Kauf nehmen.
Für die Abrechnung einer Behandlung von Bundeswehrsoldaten in Privatpraxen gilt seit dem 1. März 2017 in der Regel der 2,2-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte. Vorher galt der 2,0-fache Satz; die BPtK hatte sich für eine angemessenere Vergütung eingesetzt. Mit der Erhöhung wurden die Honorarsteigerungen für Kassenpsychotherapeuten nachvollzogen. Psychotherapeuten mit Kassenzulassung betrifft die Anpassung nicht, da sie weiterhin über die Kassenärztlichen Vereinigungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab abrechnen.
Die Teilnahme an der Fortbildung am 11. Oktober 2017 ist kostenlos und wurde mit 7 Fortbildungspunkten von der PTK NRW akkreditiert.
Das Programm zur Fortbildung finden Sie hier.
Das Anmeldeformular finden Sie hier. ACHTUNG! Die Fortbildung ist ausgebucht! Anmeldungen sind NICHT mehr möglich!
Grundlage der Kooperation mit der Bundeswehr im Bereich Fortbildung ist ein Vertrag zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), der im September 2013 geschlossen wurde, um die psychotherapeutische Versorgung von Soldaten zu verbessern. Kern des Vertrags ist, dass Soldaten sich auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen können. Denn ebenso wie gesetzlich Krankenversicherte finden sie häufig keinen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung oder müssten dazu unzumutbare Wartezeiten in Kauf nehmen.
Für die Abrechnung einer Behandlung von Bundeswehrsoldaten in Privatpraxen gilt seit dem 1. März 2017 in der Regel der 2,2-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte. Vorher galt der 2,0-fache Satz; die BPtK hatte sich für eine angemessenere Vergütung eingesetzt. Mit der Erhöhung wurden die Honorarsteigerungen für Kassenpsychotherapeuten nachvollzogen. Psychotherapeuten mit Kassenzulassung betrifft die Anpassung nicht, da sie weiterhin über die Kassenärztlichen Vereinigungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab abrechnen.
Die Teilnahme an der Fortbildung am 11. Oktober 2017 ist kostenlos und wurde mit 7 Fortbildungspunkten von der PTK NRW akkreditiert.
Das Programm zur Fortbildung finden Sie hier.
Das Anmeldeformular finden Sie hier. ACHTUNG! Die Fortbildung ist ausgebucht! Anmeldungen sind NICHT mehr möglich!
20.06.2017