Psychotherapie für psychisch kranke Flüchtlinge muss genehmigt werden
Bei der Entscheidung, ob für psychisch kranke und traumatisierte Flüchtlinge eine Psychotherapie nach Asylbewerberleistungsgesetz genehmigt wird, besteht aus der Sicht der Bundesregierung für die Behörden kein Ermessungsspielraum.
Den ausführlichen Bericht der BPtK finden sie hier.
Den ausführlichen Bericht der BPtK finden sie hier.
12.07.2016