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Psychotherapeut*innen in RLP dürfen Bescheinigung für Corona-Impfung ausstellen

Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass nicht nur Ärzt*innen, sondern auch Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen in Rheinland-Pfalz Bescheinigung für die Zulassung zur Corona-Impfung ausstellen dürfen. Sie dürfen Personen im impffähigen Alter eine schwere psychische Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression bescheinigen.

Laut Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben Personen entweder aufgrund des Alters Anspruch auf eine vorrangige Impfung oder können aufgrund von Vorerkrankungen der Priorisierungsstufen zwei und drei zugeordnet werden. Um diesen Anspruch auf vorrangige Impfung nachweisen zu können, ist laut Impfverordnung die Vorlage eines ärztlichen Attests nötig. Auf Nachfrage der LPK RLP hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie versichert, dass ein Ausschluss von Psychotherapeut*innen durch den Wortlaut der Regelung nicht beabsichtigt gewesen sei. Selbstverständlich dürfen auch Psychotherapeut*innen in Rheinland-Pfalz Bescheinigungen für Patient*innen ausstellen, bei denen eine schwere psychische Erkrankung vorliegt. Es reicht aus, wenn eine formlose Bescheinigung vorgelegt wird, dass eine Erkrankung im Sinne der §§ 3 und 4 der CoronaImpfV gegeben ist.

[Ergänzung vom 26.4.2021: Es gibt nun ein Formular zur Vorlage in den Impfzentren des Landes Rheinland-Pfalz, das Psychotherapeut*innen für ihre Patient*innen ausfüllen können. Sie finden es hier.]

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat bereits die Impfzentren angewiesen, ab sofort auch Nachweise von Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen anzuerkennen und nicht fälschlicherweise zurückzuweisen. Die Landespsychotherapeutenkammer dankt dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie für diesen Einsatz und die gute Zusammenarbeit.

Zur Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit gelangen Sie hier.

[Ergänzung vom 26.4.2021: Infomationen zur Kostenübernahme finden Sie hier]

Foto: Pixabay

14.04.2021
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