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„Psychotherapeuten wissenschaftlich und praktisch besser qualifiziert“

Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat zu seinem Abschied einen standespolitischen Salto rückwärts vorgeführt. Mit seiner Kritik an der Psychotherapeutenausbildung verweigert er Teamfähigkeit und Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen. Das ist ein ärztliches Selbstverständnis von vorgestern. BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fordert von Herrn Montgomery: Ärzte sollten akzeptieren, dass andere Gesundheitsberufe Aufgaben ebenbürtig erbringen können.

BPtK-Präsident Munz erklärt:
„Durch die Reform ihrer Ausbildung werden Psychotherapeuten der erste akademische Heilberuf in Deutschland sein, der seine Qualifikation für die Approbation über ein Bachelor-/Masterstudium erreicht. Vorteil dieser Lösung ist, dass Studierende länger Zeit haben, sich darüber klar zu werden, ob sie nachher als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin tätig werden wollen, da der Bachelor noch nicht ausschließlich auf eine heilkundliche Tätigkeit ausgerichtet ist. Vorteil ist auch, dass Psychotherapeuten durch das Masterstudium neben einer fundierten praktischen Ausbildung eine umfassende wissenschaftliche Qualifikation erhalten. Wir haben damit ein deutlich breiteres wissenschaftliches Fundament als zum Beispiel Ärzte, bei denen z. B. das Verfassen einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit nicht zum Studium gehört.

Dabei kommt die notwendige Praxis im Studium nicht zu kurz. Angehende Psychotherapeuten werden mindestens 16 Wochen in psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken die praktischen Kenntnisse erwerben, die für eine Approbation notwendig sind. Demgegenüber können Ärzte während ihres Medizinstudiums, das nicht in der Bachelor-Master-Systematik integriert ist, nur auf freiwilliger Basis Erfahrungen in der Versorgung von psychisch kranken Menschen erwerben. Sie müssen es aber nicht. Das heißt, Ärzte können auch ohne solche praktischen Kenntnisse die Approbation erhalten. Ersten Kontakt zu psychisch kranken Menschen haben angehende Psychiater oder Psychosomatiker dann erstmals in der Weiterbildung. Diese gravierende Lücke in der ärztlichen Ausbildung sollte zum Schutz der Patienten schnell geschlossen werden.

Psychotherapeuten sind mit dem neuen Psychotherapiestudium häufig sowohl wissenschaftlich als auch praktisch besser für die Versorgung psychisch kranker Menschen qualifiziert als ihre ärztlichen Kollegen. Vielleicht erklärt gerade diese hervorragende Qualifikation, die Psychotherapeuten mit ihrer Approbation erhalten sollen, die Ablehnung der Reform durch den scheidenden Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Noch klarer als durch das Psychotherapeutengesetz 1999 wird mit dieser Reform, dass Psychotherapeuten Ärzten gleichgestellt sind.“ ----- In einer weiteren Pressemeldung mit dem Titel „Für Patienten entscheidend, ob Behandler Psychotherapeut oder Arzt“ erklärt BPtK-Präsident Munz: „Nach einem abgeschlossenen Bachelor- und Masterstudium sowie der Staatsprüfung erhalten Studierende künftig eine Approbation als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin. Sie verfügen dank des Studiums über eine breite und solide wissenschaftliche und praktische Qualifikation. Dadurch haben Psychotherapeuten einen spezifischen psychologischen Zugang zu Gesundheit und Krankheit.
Psychotherapeuten können psychisch kranken Menschen eine umfassende Diagnostik und Behandlung anbieten. Psychotherapeuten ist ein Defizitmodell von Krankheit in Abgrenzung zu Gesundheit fremd. Psychotherapeuten nutzen traditionell die Stärken ihrer Patienten für die Gesundung, sie entwickeln mit ihnen seit jeher eine eigenständige Gesundheitskompetenz. Sie reduzieren ihre Patienten also nicht auf ihre Krankheit. Psychotherapeuten tragen gemeinsam mit ihren ärztlichen Kollegen Verantwortung für eine gute Versorgung psychisch kranker Menschen. Gerade deshalb sollten die unterschiedlichen Traditionen und Qualifikationen für Patienten auch in der Berufsbezeichnung erkennbar sein. Patienten sollten wissen, ob ihr Behandler ein ‚Psychotherapeut‘ oder ‚Arzt‘ ist, dessen spezifische und unverzichtbare Kompetenz vor allem in einem biologischen Zugang zu Krankheit und Gesundheit liegt. Die im Gesetzentwurf gewählten Berufsbezeichnungen bilden das unterschiedliche Kompetenzprofil der beiden Heilberufe angemessen ab.“ ----- Weiterhin stellt BPtK-Präsident Munz zum Thema "Ärztlicher Konsiliarbericht" klar: „Psychische Erkrankungen können körperliche Ursachen haben. Psychotherapeuten wissen das und Psychotherapeuten können beurteilen, ob körperliche Ursachen bei den psychischen Beschwerden eines Patienten eine Rolle spielen könnten. Psychotherapeuten holen deshalb seit jeher und von sich aus ärztlichen Rat ein. Das bisherige Verfahren, die ‚konsiliarische‘ Pflichtberatung, ist jedoch oft das Papier nicht wert, auf dem es steht. Der konsiliarische Bericht der Ärzte ist viel zu häufig unpräzise oder nichtssagend. Deshalb brauchen Psychotherapeuten das Recht, an ihre ärztlichen Kollegen gezielt Fragen stellen zu dürfen.
Das bisherige konsiliarische Verfahren ist eine meist überflüssige Belastung der Patienten, weil die Psychotherapeuten nicht die Informationen erhalten, die sie benötigen. Der Konsiliarbericht kann deshalb abgeschafft und durch eine Überweisung, wie sie auch zwischen Ärzten üblich ist, ersetzt werden.
Die Ärzteschaft besteht allerdings weiter auf konsiliarische Berichte, die – wie wir alle wissen – für die psychotherapeutische Behandlung unbrauchbar sind. Diese Verweigerung einer sachgerechten Lösung lässt sich wohl nur mit dem überholten Selbstverständnis mancher Ärzte begründen, nach dem andere Heilberufe nicht einmal die Kompetenz haben, ihnen die richtigen Fragen zu stellen. Ein patientenorientiertes Gesundheitssystem verlangt allerdings zum Wohle des Patienten multiprofessionelle Kooperation und Kollegialität. Es verlangt vor allem präzisen fachlichen Austausch statt nichtssagender Bescheinigungen.“ ----- In einer weiteren Pressemitteilung mit dem Titel "Heilkunde für Innovationen nutzen" erklärt BPtK-Präsident Munz: „Psychotherapeuten sind Angehörige eines akademischen Heilberufes. Sie verfügen daher über die wissenschaftliche Qualifikation, psychotherapeutische Verfahren, Methoden und Techniken einzusetzen, weiterzuentwickeln und Innovationen zu erforschen. Psychotherapeuten brauchen deshalb auch die Befugnis, im Rahmen der Forschung heilkundlich tätig zu sein. Diese Befugnis haben sie heute nicht. Anders als bei Ärzten ist ihre Heilkundeerlaubnis auf das beschränkt, was wissenschaftlich bereits anerkannt ist. Ein Teil der Ärzteschaft beharrt darauf, dass sich daran nichts ändert und es weiter Ärzten vorbehalten bleibt, Innovationen in der Forschung als Heilkunde einzusetzen.

Psychotherapeuten und Ärzte treiben gemeinsam die Weiterentwicklung der Psychotherapie voran. Ohne die Methodenkompetenz der Psychotherapeuten wäre Ärzten Psychotherapieforschung oftmals nicht möglich, weil das Medizinstudium die erforderlichen Forschungsmethoden dazu nicht vermittelt. Anders bei Psychotherapeuten. Das Anfertigen einer eigenen wissenschaftlichen Arbeit gehört auch künftig zum Studium. Psychotherapeuten sollten deshalb mehr noch als Ärzte mit der Approbation befugt sein, Heilkunde auch zur Weiterentwicklung der Psychotherapie ausüben zu dürfen.“ ----- Zur Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit sagte BPtK-Präsident Munz: „Psychotherapeuten können verlässlich einschätzen, ob ein Patient aufgrund seiner psychischen Erkrankung arbeitsfähig ist. Es gehört grundsätzlich zur psychotherapeutischen Behandlung, die berufliche Situation des Patienten in die Behandlung einzubeziehen und zu ergründen, ob sie auch einer der Gründe für die psychische Erkrankung ist oder ob sie den Gesundungsprozess aufgrund ihrer stabilisierenden Wirkung unterstützen kann. Deshalb ist es unverständlich und für Patienten nachteilig, dass Psychotherapeuten keine AU-Bescheinigungen ausstellen dürfen.
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes ist die passende Gelegenheit, die besonderen Kompetenzen von Psychotherapeuten bei Krankschreibungen aufgrund psychischer Ursachen zu nutzen. Erstaunlich ist allerdings, dass sich einige ärztliche Kollegen gegen eine solche Befugnis für Psychotherapeuten aussprechen. Alle fachlichen Argumente sprechen dafür. Psychotherapeuten kennen die Belastungen ihrer Patienten am Arbeitsplatz in der Regel noch besser als mitbehandelnde Ärzte. Aufgrund der umfassenden psychotherapeutischen Diagnostik und Anamnese, aber auch der regelmäßigen Behandlungstermine sind sie über die konkrete Situation ihrer Patienten am Arbeitsplatz meist weit besser informiert.
Welche Sorge treibt ärztliche Kollegen also um, wenn sie es ablehnen, dass Psychotherapeuten Arbeitsunfähigkeit beurteilen? Bisher haben nur Ärzte die Befugnis AU-Bescheinigungen auszustellen. Zu unserem Gesundheitssystem gehört es jedoch schon lange, vielfältige Kompetenzen im Interesse der Patienten zu nutzen. Ein Teil der Ärzteschaft stellt berufsständische Interessen vor das Wohl der Patienten. Die Patienten würden jedoch davon profitieren, wenn Psychotherapeuten die Befugnis zur Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit erhalten.“

[Pressemeldungen der BPtK vom 28. und 29.05.2019]

Dr. Dietrich Munz (Foto: BPtK)

28.05.2019
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