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Psychotherapeuten für die Versorgung qualifizieren

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veranstaltete am 8. November 2016 ein Fachsymposium, um ihre Vorschläge zur Reform des Psychotherapeutengesetzes vorzustellen und zu diskutieren.
Dr. Andrea Benecke, Vizepräsidentin der LPK RLP und Mitglied im BPtK-Vorstand, und Peter Lehndorfer, Vizepräsident der BPtK, stellten in diesem Rahmen die Eckpunkte einer künftigen Weiterbildung vor, die in den verschiedenen Arbeitsgruppen der BPtK unter Mitwirkung der Landespsychotherapeutenkammern, psychotherapeutischen Berufs- und Fachgesellschaften, Psychotherapeuten in Ausbildung und Verbänden von Ausbildungsinstituten erarbeitet wurden.
Ziel der Vorschläge sei es, die Breite der Kompetenzanforderungen aus der heutigen Versorgung in der Weiterbildung abzubilden: mit Spezialisierung in den Fachgebieten "Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen" oder "Psychotherapie mit Erwachsenen" und der Vertiefung eines Psychotherapieverfahrens zum Erwerb der verfahrensbezogenen Fachkompetenz. Um dabei das breite Spektrum psychotherapeutischer Tätigkeiten zur berücksichtigen, müsse es obligatorische Tätigkeiten in der ambulanten und in der stationären Versorgung geben. Darüber hinaus solle es möglich sein, Weiterbildungszeiten in weiteren psychotherapeutischen Arbeitsfeldern wie der Jugendhilfe, Suchthilfe oder Gemeindepsychiatrie zu absolvieren.
Die Kompetenzen sollten die künftigen Psychotherapeuten während einer mindestens fünf Jahre dauernden hauptberuflichen Tätigkeit erwerben. Die Dauer der Weiterbildung stelle sicher, dass ausreichende praktische Erfahrungen zu einem breiten Indikations- und Behandlungsspektrum gesammelt werden könnten, die lange und schwere Fälle miteinschließen, die Kompetenzerwerb für das Einzel- und das Gruppensetting und Erfahrungen in der berufsübergreifenden Kooperation und Tätigkeitsfeldern wie der Prävention und Rehabilitation ermöglichen würden. "Diese Zeitspanne bildet die Realität der heutigen postgradualen Ausbildung ab, die im Durchschnitt 4,7 Jahre dauert", erläuterte BPtK-Vorstand Benecke. Hauptberuflich bedeute nicht Vollzeittätigkeit, sodass parallel zur Weiterbildung auch eine wissenschaftliche Qualifizierung möglich sei und Familie und Beruf vereinbar seien.
Bei den Weiterbildungskapazitäten halte die BPtK 2.000 bis 2.500 Weiterbildungsplätze jährlich für erforderlich, um die aus Altersgründen aus der Versorgung ausscheidenden Psychotherapeuten ersetzen und den zusätzlichen Bedarf decken zu können, der mit dem breiteren Indikationsspektrum von Psychotherapie und mit dem erwarteten steigenden Personalbedarf in der stationären Versorgung wachse. Zu den Anforderungen an die Koordinierung verschiedener Weiterbildungsinstitute und Inhalte erläuterte BPtK-Vizepräsident Peter Lehndorfer die verschiedenen Abhängigkeiten und rechtlichen Beziehungen zwischen den an der Weiterbildung beteiligten Personen, Organisationen und Institutionen. Dies erfordere bei der Qualifizierung von Psychotherapeuten - vor allem beim Erwerb der Fachkompetenz für ein Psychotherapieverfahren und in Bezug auf die Selbsterfahrung - einen besonderen Koordinierungsbedarf. Dieser könne durch übergreifende Weiterbildungscurricula und eine angemessene Verankerung der Weiterbildungsinstitute als Koordinatoren sichergestellt werden.

Neben der Organisation müsse aber auch die Finanzierung sichergestellt sein. "Psychotherapeuten in Weiterbildung beziehen ein Gehalt für ihre hauptberufliche Tätigkeit in ambulanten, stationären und komplementären Einrichtungen der psychotherapeutischen Versorgung", stellte Lehndorfer klar. "Daneben gibt es weitere Kostenstellen der Weiterbildung wie die Anleitung und Supervision inklusive der damit verbundenen Sachkosten, die Lehre zur Theorievermittlung und die Selbsterfahrung." Lehndorfer begrüßte, dass das BMG diese Finanzierungsfragen in einem Gesetzentwurf berücksichtigen wolle. Mit den in Auftrag gegebenen Expertisen werde die BPtK dazu konkrete eigene Vorschläge vorstellen. Ziel sei ein Gesetzentwurf, der die nachhaltige Finanzierung der Weiterbildung und die Umsetzung in den Weiterbildungsordnungen der Psychotherapeutenkammern ermögliche. Die Präsentation zum Vortrag von Dr. Andrea Benecke und Peter Lehndorfer finden Sie hier. Weitere Präsentationen der Referenten und einen ausführlichen Bericht über das Fachsymposium mit vielen Fotos finden Sie hier.







   
 
21.11.2016
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