Psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung startet ab Herbst
Die Vergütung für die neue Komplexversorgung schwer psychisch kranker Menschen ist jetzt geregelt. Damit kann das Versorgungsprogramm zum 1. Oktober starten.
Kern der ambulanten Komplexversorgung ist eine aufeinander abgestimmte multiprofessionelle Behandlung mit dem Ziel, Versorgungsbrüche zu vermeiden und die Betroffenen bei einem eigenständigen Leben zu unterstützen. Dazu werden mehrere neue Leistungen für zusätzlich anfallende Aufgaben wie die Eingangssprechstunde, die Koordination der Behandlung und die Fallkonferenzen in den EBM aufgenommen.
Die Details des neuen Versorgungsprogramms hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie, der KSVPsych-Richtlinie geregelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen hatten die Aufgabe, die Vergütung festzulegen.
Da auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielt werden konnte, wurde der ergänzte Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet, der Anfang vergangener Woche einen Beschluss gefasst hat. Eine Übersicht der neuen Leistungen hat die KBV auf ihrer Website zusammengefasst.
Für Patientinnen und Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf
Die Komplexversorgung richtet sich insbesondere an schwer psychisch erkrankte Erwachsene mit einem komplexen psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf. Sie sollen einen schnelleren Zugang zu einer qualifizierten Versorgung erhalten. Um eine zeitnahe und aufeinander abgestimmte Versorgung bieten zu können, schließen sich Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen wie Psychiatrie, Neurologie und Psychosomatik sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu regionalen Netzverbünden zusammen. Diese kooperieren mit Krankenhäusern, mit der häuslichen psychiatrischen Pflege sowie anderen Gesundheitsberufen wie der Sozio- und Ergotherapie.
Für Kinder und Jugendliche mit einer schweren psychischen Erkrankung soll es ein eigenes Programm geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird dazu die Details ausarbeiten.
"Wieder einmal wurde eine eigentlich gute Idee in viel zu viele Unzulänglichkeiten verpackt", merkt KV RLP-Vorstandsmitglied und Psychotherapeut Peter Andreas Staub kritisch an. "In dem Versorgungskonzept sind unnötig viele Doppeluntersuchungen vorgesehen. Wir fordern, auf diese Doppeluntersuchungen vollständig zu verzichten. Ebenso müssen in dem Programm auch die psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen mit Teilzeitzulassungen mitwirken können. Nach dem jetzigen Stand ist das nur für diejenigen mit vollen Versorgungsaufträgen möglich."
[Quelle: KV RLP]