Psy-RENA-Nachsorgegruppen: Vergütungssatz für Kleingruppen angehoben
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat das Anliegen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) aufgegriffen, die geltenden Sonderregelungen zur Durchführung von Psy-RENA-Nachsorgegruppen zu Zeiten der COVID-19-Pandemie anzupassen und den Vergütungssatz für Kleingruppen anzuheben.
Nachdem die Nachsorgegruppen im Zuge der COVID-19-Pandemie zunächst ganz eingestellt wurden und lediglich Einzelsitzungen zulässig waren, wurden zuletzt von den Kostenträgern abweichend vom Psy-RENA-Konzept Kleingruppen mit bis zu fünf Teilnehmer*innen und einer Behandlungsdauer von 60 Minuten zugelassen. Vor dem Hintergrund der Veränderungen der Gruppengröße und -dauer wurde zugleich eine Abstaffelung der Vergütung auf 24,50 € je Gruppenmitglied und Sitzung vorgenommen. In Relation zum Behandlungsaufwand für die durchführenden Psychotherapeut*innen resultierten daraus erhebliche Einbußen bei der Honorierung der Leistungen.
Daraufhin hatte sich die BPtK am 25. Mai 2020 in einem Schreiben an die DRV Bund gewandt und sich für eine deutliche Anhebung der Vergütung der Psy-RENA-Nachsorgegruppen in Kleingruppen ausgesprochen. Es wurde darufhin von Seiten des DRV-Bund eine Empfehlung beschlossen, nach der Psy-RENA Kleingruppensitzungen mit 4 bis 5 Teilnehmer*innen bei einer Mindestdauer von 60 Minuten künftig mit einem Vergütungssatz von 36,80 € pro Rehabilitand*in und Gruppeneinheit abgerechnet werden können. Über die genauen Regelungen bezüglich der Vergütung der Psy-RENA-Kleingruppen werden die Nachsorgetherapeut*innen von den jeweiligen RV-Trägern in einem Rundschreiben informiert. Ein Rundschreiben an alle Leistungserbringer von Reha-Nachsorge im Auftrag der DRV zu diesem Thema finden Sie hier. Aktuell sind 24 Psy-RENA-Anbieter*innen von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz zugelassen. Im Kalenderjahr 2019 wurden durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 244 PsyRENA-Leistungen abgerechnet.
Daraufhin hatte sich die BPtK am 25. Mai 2020 in einem Schreiben an die DRV Bund gewandt und sich für eine deutliche Anhebung der Vergütung der Psy-RENA-Nachsorgegruppen in Kleingruppen ausgesprochen. Es wurde darufhin von Seiten des DRV-Bund eine Empfehlung beschlossen, nach der Psy-RENA Kleingruppensitzungen mit 4 bis 5 Teilnehmer*innen bei einer Mindestdauer von 60 Minuten künftig mit einem Vergütungssatz von 36,80 € pro Rehabilitand*in und Gruppeneinheit abgerechnet werden können. Über die genauen Regelungen bezüglich der Vergütung der Psy-RENA-Kleingruppen werden die Nachsorgetherapeut*innen von den jeweiligen RV-Trägern in einem Rundschreiben informiert. Ein Rundschreiben an alle Leistungserbringer von Reha-Nachsorge im Auftrag der DRV zu diesem Thema finden Sie hier. Aktuell sind 24 Psy-RENA-Anbieter*innen von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz zugelassen. Im Kalenderjahr 2019 wurden durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 244 PsyRENA-Leistungen abgerechnet.
23.06.2020