Protestmailaktion zur höheren Eingruppierung für PsychotherapeutInnen
Mit drei Jahren Verzögerung nach dem TVöD (Kommunen) wurde jetzt auch beim zweiten großen Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes, dem Tarifvertrag der Länder (TV-L; Länderbedienstete), eine eigene Zuordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen vereinbart. Die Entgeltgruppe EG 14: Sicher eine Verbesserung gegenüber der Situation zuvor, aber weiterhin nicht akzeptabel. Auf dem 34. Deutschen Psychotherapeutentag wurde eine Resolution verabschiedet, die die Einordnung von PsychotherapeutInnen (PP/KJP) in die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) in EG 14 kritisiert. Die Resolution finden Sie hier.
Um der Forderung einer tariflichen Gleichstellung von Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen mit FachärztInnen im öffentlichen Dienst für die Zukunft mehr Nachdruck zu verleihen, unterstützt der Ausschuss „Psychotherapie in Institutionen“ der Bundespsychotherapeutenkammer eine Protestmailaktion für die EG 15 für Psychotherapeutinnen.Der Ausschuss bittet angestellte und freiberufliche PP und KJP, sich für die tarifliche Gleichstellung einzusetzen und E-Mails und/oder Briefe als Protest an die beiden Arbeitgeberverbände zu senden. Adressen und einige Argumente, an denen Sie sich in Ihrem Schreiben gerne orientieren können, finden Sie hier.
Eine Pressemeldung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zu diesem Thema finden Sie hier.
Um der Forderung einer tariflichen Gleichstellung von Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen mit FachärztInnen im öffentlichen Dienst für die Zukunft mehr Nachdruck zu verleihen, unterstützt der Ausschuss „Psychotherapie in Institutionen“ der Bundespsychotherapeutenkammer eine Protestmailaktion für die EG 15 für Psychotherapeutinnen.Der Ausschuss bittet angestellte und freiberufliche PP und KJP, sich für die tarifliche Gleichstellung einzusetzen und E-Mails und/oder Briefe als Protest an die beiden Arbeitgeberverbände zu senden. Adressen und einige Argumente, an denen Sie sich in Ihrem Schreiben gerne orientieren können, finden Sie hier.
Eine Pressemeldung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zu diesem Thema finden Sie hier.
29.05.2019