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Probatorische Sitzungen im Krankenhaus ab 1. Oktober möglich

Probatorische Sitzungen können ab dem 1. Oktober noch während einer stationären Behandlung in den Räumen des Krankenhauses durchgeführt werden. Dies hat der Bewertungsausschuss auf seiner Sitzung am 4. August 2021 beschlossen. Hierdurch soll der Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung erleichtert werden. Bei psychischen Erkrankungen ist das Rückfallrisiko in den Wochen nach der Entlassung besonders hoch. Eine ambulante Weiterbehandlung, die sich ohne Unterbrechung an die Krankenhausbehandlung anschließt, kann dieses Risiko erheblich verringern. Die Regelung geht auf einen gesetzlichen Auftrag aus dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz zurück, den der Gemeinsame Bundesausschuss mit Beschluss vom 20. November 2020 in der Psychotherapie-Richtlinie umgesetzt hatte.

Für den Mehraufwand können Psychotherapeut*innen künftig zusätzlich zu den probatorischen Sitzungen auch die Besuchsziffern (01410 „Besuch eines Kranken“ bzw. 01413 „Besuch eines weiteren Kranken“) abrechnen. Die Besuchsziffern werden in diesen Fällen extrabudgetär in Höhe von 23,58 € bzw. 11,79 € vergütet.

Damit können während einer Krankenhausbehandlung noch keine probatorischen Sitzungen in psychotherapeutischen Praxen durchgeführt werden. Gerade dies könnte für viele Patient*innen jedoch zusätzliche Sicherheit schaffen, weil sie bereits im Krankenhaus ihre weiterbehandelnde Psychotherapeut*in und ihre Praxisräumlichkeiten kennenlernen können. Auch Probesitzungen zur Gruppenpsychotherapie sind nur in der psychotherapeutischen Praxis umsetzbar. Die BPtK hatte sich daher gemeinsam mit den Verbänden für eine rechtliche Klarstellung durch den Gesetzgeber eingesetzt. Diese erfolgte mit dem am 11. Juni 2021 verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde darin beauftragt, per Richtlinie zu regeln, dass probatorische Sitzungen während der Krankenhausbehandlung auch in der psychotherapeutischen Praxis durchgeführt werden können.

Foto: iStock/upixa

30.08.2021
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