Probatorik während Klinikbehandlung auch in der Praxis möglich
Künftig können probatorische Sitzungen während der Krankenhausbehandlung nicht nur in der Klinik, sondern auch in den psychotherapeutischen Praxen durchgeführt werden. Dies hat der Deutsche Bundestag mit dem am 11. Juni 2021 verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) klargestellt. Die Patient*innen können außerdem bereits für Probesitzungen zur Gruppen-Psychotherapie in die Praxis kommen.
Durch diese Regelungen soll eine erforderliche ambulante Psychotherapie noch während des stationären Aufenthalts so weit vorbereitet werden, dass die Patient*innen nahtlos weiterbehandelt werden können. Dadurch sollen insbesondere Behandlungsunterbrechungen vermieden werden. Durch einen gleitenden Übergang kann die Patient*in schon bereits während der Krankenhausbehandlung eine tragfähige und stützende Beziehung zu ihrer künftigen Psychotherapeut*in aufbauen. Um die Belastbarkeit der Patient*in zu erproben, kann es auch sinnvoll sein, dass sie noch vor der Entlassung selbstständig oder begleitet die Praxis aufsucht. Durch einen solchen frühzeitigen Praxisbesuch kann die Zuversicht der Patient*in gestärkt werden, den Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung zu bewältigen. Bei psychischen Erkrankungen ist das Rückfallrisiko in den Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus besonders hoch. Eine nahtlose ambulante Weiterbehandlung kann dieses Risiko erheblich verringern.
Die präzisierten Regelungen zur Probatorik während der Krankenhausbehandlung müssen jetzt noch in der Psychotherapie-Richtlinie umgesetzt werden.