Privatpraxen verbessern Versorgung psychisch kranker Soldaten - BPtK fordert Anpassung der Honorare
Psychisch kranke Soldaten finden schneller einen Behandlungsplatz, weil sie auch auf Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung zurückgreifen können. "Derzeit werden die ambulanten psychotherapeutischen Behandlungen überwiegend von zivilen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt", stellt der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Dr. Hans-Peter Bartels, in seinem Jahresbericht 2016 fest. Durch die gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen von Bundesministerium der Verteidigung und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sei es verstärkt zu einer Sensibilisierung niedergelassener Therapeuten für die Besonderheiten bei Soldatenpatienten gekommen, erklärt der Wehrbeauftragte.
"Auch wir haben festgestellt, dass sich die psychotherapeutische Versorgung von Soldaten durch unsere Vereinbarung mit dem Bundesverteidigungsministerium erheblich verbessert hat", erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. "Wir freuen uns darauf, diese erfolgreiche Kooperation fortzusetzen. Es bedarf hierzu allerdings dringend einer Anpassung der Honorare. Wir führen dazu Gespräche mit dem Ministerium."
Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, die Soldaten behandeln, erhalten derzeit eine geringere Vergütung als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne eine Anpassung der Vergütung wird diese Honorardifferenz negative Auswirkungen auf die Bereitschaft von Psychotherapeuten haben, Soldaten zu behandeln, warnt der Wehrbeauftragte. Zum Jahresbericht 2016 des Wehrbeauftragten (insbesondere S. 68) gelangen Sie hier.
"Auch wir haben festgestellt, dass sich die psychotherapeutische Versorgung von Soldaten durch unsere Vereinbarung mit dem Bundesverteidigungsministerium erheblich verbessert hat", erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. "Wir freuen uns darauf, diese erfolgreiche Kooperation fortzusetzen. Es bedarf hierzu allerdings dringend einer Anpassung der Honorare. Wir führen dazu Gespräche mit dem Ministerium."
Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung, die Soldaten behandeln, erhalten derzeit eine geringere Vergütung als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne eine Anpassung der Vergütung wird diese Honorardifferenz negative Auswirkungen auf die Bereitschaft von Psychotherapeuten haben, Soldaten zu behandeln, warnt der Wehrbeauftragte. Zum Jahresbericht 2016 des Wehrbeauftragten (insbesondere S. 68) gelangen Sie hier.
02.02.2017