Pressemeldung der BPtK: Risiken für psychische Gesundheit rechtzeitig verringern
BPtK kritisiert Entwurf des Präventionsgesetzes
Berlin, 17. Dezember 2014: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, psychische Erkrankungen im Präventionsgesetz ausdrücklich zu verankern. Der Wandel des Krankheitsspektrums und der Arbeitswelt erfordern, der Früherkennung und Vorbeugung von psychischen Erkrankungen einen besonderen Stellenwert einzuräumen. „Psychische Erkrankungen sind eines der großen gesundheitspolitischen Themen des 21. Jahrhunderts“, erklärt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. „Daher ist es unverständlich, dass sich die Heilberufe des Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht im Gesetzentwurf wiederfinden.“
Das Präventionsgesetz schließt Psychotherapeuten ohne sachlichen Grund von Gesundheitsuntersuchungen und Empfehlungen von Präventionsangeboten aus. Präventionsleistungen sollten jedoch zu den essenziellen Leistungen einer psychotherapeutischen Sprechstunde gehören, wie sie die Bundesregierung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz plant. „Psychische Beschwerden sind nicht immer behandlungsbedürftig“, erläutert BPtK-Präsident Richter. „Stellt ein Psychotherapeut jedoch Symptome einer psychischen Überforderung fest, die zu einer psychischen Erkrankung führen kann, sollte er präventive Maßnahmen empfehlen können.“
Auch bei Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen gehören psychische Erkrankungen in den Fokus. Zeigen Kinder und Jugendliche in den U1 bis J2-Untersuchungen Auffälligkeiten, sollten sie in die Sprechstunde von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten überwiesen werden können. Ergibt die Abklärung Risiken für die psychische Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen, aber noch keine behandlungsbedürftige Erkrankung sollte die Untersuchung unmittelbar in eine Präventionsempfehlung münden können. „Damit könnten wir Kindern und Jugendlichen, deren Auffälligkeit sich in der psychotherapeutischen Abklärung als noch nicht krankheitswertig erweist, qualifiziert weiterhelfen“, erläutert der BPtK-Präsident.
Daneben sollte psychotherapeutischer Sachverstand auch zur Veränderung gesundheitsschädlicher Lebensstile genutzt werden. Psychotherapeuten sind dafür aufgrund ihrer Ausbildung die Spezialisten.
Link:
Web-News der BPtK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)
http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/gleiche-chan.html
29.12.2014