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Pressemeldung der BPtK: Einführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde notwendig

BPtK zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Berlin, 17. Dezember 2014: Psychische Erkrankungen werden bisher noch zu selten und häufig nicht rechtzeitig erkannt. Nur jeder fünfte psychisch kranke Mensch erhält überhaupt eine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung (siehe Grafik 1). Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eine psychotherapeutische Sprechstunde einzuführen. „Psychotherapeuten müssen Patienten schneller sehen können, um abzuklären, ob ein Patient krank ist und welcher konkrete Behandlungsbedarf besteht. Zukünftig sollte der Psychotherapeut dann auch auf Hilfsangebote verweisen können, die nicht von ihm selbst erbracht werden“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. „Dafür muss es möglich werden, dass Psychotherapeuten – wie Ärzte – eine Sprechstunde einrichten können. Patienten könnten dann innerhalb einer Woche einen ersten Termin bekommen und erfahren, ob und wie dringend eine Behandlung erforderlich ist. Patienten mit leichten Beschwerden könnten z. B. auf wirksame therapeutengestützte Selbsthilfeangebote oder Angebote von Beratungsstellen verwiesen werden. Schwer psychisch kranken Menschen könnte gezielter ein komplexes ambulantes und, wenn notwendig, auch stationäres Behandlungs- oder Rehabilitationsangebot gemacht werden.“ Psychische Krankheiten unterscheiden sich erheblich danach, wie akut oder chronisch sie verlaufen, wie sehr sie den Patienten in seinem Alltag beeinträchtigen und wie dringend und mit welcher Intensität sie behandelt werden müssen. „Die Qualität der Versorgung psychisch kranker Menschen könnte erheblich steigen, wenn man Psychotherapeuten das tun ließe, wozu sie qualifiziert sind“, betont Richter. Psychotherapie sollte analog zur ärztlichen Behandlung so flexibel und umfassend eingesetzt werden können, dass der einzelne Patient auch die Hilfe erhält, die bei seiner Erkrankung angemessen ist. Die BPtK fordert, die Psychotherapie-Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode weiterzuentwickeln. Dazu gehört insbesondere die Einführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde, die eine schnelle und qualitativ hochwertige Indikation zur weiteren Versorgung des Patienten sicherstellt. Zusätzlich müssen Psychotherapeuten ihren Patienten ein breiteres Versorgungsangebot machen können, einschließlich: -       präventiver Beratung, -       regelmäßigem Monitoring bei angeleiteter Selbsthilfe, -       mediengestützter Interventionen, -       psychoedukativer (Gruppen-)Angebote, -       Akutversorgung und Kriseninterventionen, -       komplexen ambulanten Behandlungsangeboten, die auch längere Behandlungen bei einer Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie umfassen, -       aufsuchender Behandlung, z. B. in der Wohnung des Patienten, -       der Möglichkeit, in dringenden Notlagen ins Krankenhaus einzuweisen, -       eine Rehabilitation sowie -       Heilmittel für Kinder und Jugendliche, Ergotherapie in der neuropsychologischen Therapie sowie Soziotherapie verordnen zu können.  Download: Grafik: Behandlungsraten bei psychischen Erkrankungen 2014
29.12.2014
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