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Praxis-Tipp Nr. 8: Die Zeugenladung – was ist zu beachten?

Nicht selten kommt es vor, dass Psychotherapeut*innen von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder Gerichten als Zeug*innen vorgeladen werden.

Dabei gilt:  Psychotherapeut*innen unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht und haben korrespondierend hiermit ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Strafprozessordnung im Strafverfahren oder nach § 383 Zivilprozessordnung im Zivilprozess.

Entbinden Patient*innen den/die behandelnde*n Psychotherapeut*in von der Schweigepflicht, entfällt dieses Zeugnisverweigerungsrecht vollständig, d.h. es besteht eine Pflicht zur Aussage. [...]

Den Praxis-Tipp Nr. 8 " Die Zeugenladung - was ist zu beachten?" finden Sie HIER als pdf.

20.09.2023
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