Praxis-Tipp Nr. 8: Die Zeugenladung – was ist zu beachten?
Nicht selten kommt es vor, dass Psychotherapeut*innen von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder Gerichten als Zeug*innen vorgeladen werden.
Dabei gilt: Psychotherapeut*innen unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht und haben korrespondierend hiermit ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Strafprozessordnung im Strafverfahren oder nach § 383 Zivilprozessordnung im Zivilprozess.
Entbinden Patient*innen den/die behandelnde*n Psychotherapeut*in von der Schweigepflicht, entfällt dieses Zeugnisverweigerungsrecht vollständig, d.h. es besteht eine Pflicht zur Aussage. [...]
Den Praxis-Tipp Nr. 8 " Die Zeugenladung - was ist zu beachten?" finden Sie HIER als pdf.
20.09.2023