Praxis-Tipp Nr. 4: Einsichtsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
Im Rahmen der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist die Klärung der Einsichtsfähigkeit wichtig, da hieran zahlreiche weitergehende Handlungsschritte geknüpft sind. So ist von der Einsichtsfähigkeit der Patient*innen beispielsweise abhängig, wer in die Behandlung einwilligen kann bzw. muss und wem gegenüber Schweigepflichten bestehen.
Nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs kommt es bei der behandlungsbezogenen natürlichen Einsichtsfähigkeit darauf an „ob der/die Minderjährige nach seiner/ihrer geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestaltung zu ermessen vermag“. [...]
Den vollständigen Praxis-Tipp Nr. 4 "Einsichtsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden Sie HIER als pdf.
19.09.2023