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Praxis-Tipp Nr. 16: Aufbewahrung und Löschung der Behandlungsdokumentation

Eine sorgfältige und gute Dokumentation ist im psychotherapeutischen Alltag von großer Bedeutung – doch wie ist sie aufzubewahren und wann darf sie gelöscht werden?  

Grundsätzlich obliegt es Ihnen, in welcher Form Sie die Behandlungsdokumentation führen und aufbewahren. In Betracht kommt sowohl die Aufbewahrung in Papierform, als auch in elektronischer Form.
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Aufbewahrung nicht mit der elektronischen Patientenakte (ePA) gleichzusetzen ist. [...]
 

Den vollständigen Praxis-Tipp Nr. 16 "Aufbewahrung und Löschung der Behandlungsdokumentation" finden Sie  HIER als pdf.

 

21.09.2023
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