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Praxis-Tipp Nr. 11: Suizidalität

Im Praxisalltag kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen Sie direkt oder indirekt mit der Selbstgefährdung von Patient*innen konfrontiert werden. Dieses selbstverletzende Verhalten oder die Androhung eines selbstverletzenden Verhaltens ist in seiner Ausgestaltung vielfältig. Da wir die häufigsten Anfragen wir bzgl. Suizidalität erhalten werden wir uns im Folgenden hierauf konzentrieren. Liegen bei einem/ einer Patient*in Anzeichen akuter Suizidalität vor, unterliegen Sie als Therapeut*in einer erhöhten Sorgfaltspflicht und müssen geeignete Schutzmaßnahmen treffen, um einen Suizid möglichst wirksam zu verhindern. Anderenfalls besteht das Risiko, sich sowohl zivilrechtlich, im Rahmen eines Schadensersatzprozesses, als auch strafrechtlich wegen unterlassener Hilfeleistung rechtfertigen zu müssen.

Fälle akuter und chronischer Suizidalität sollten Sie daher im Hinblick auf Ihre Haftung besonders sorgfältig und ausführlich dokumentieren. Eine regelmäßige Abfrage der Suizidalität sollte je nach Fallgestaltung erfolgen und dokumentiert werden. Sollten Sie sich für die Beurteilung des Falles und Ihres weiteren Vorgehens rechtliche, fachliche oder anderweitige Hilfe eingeholt haben, ist es sinnvoll, auch diese Gespräche schriftlich festzuhalten.

Den vollständigen Praxis-Tipp Nr. 11 "Suizidalität" finden Sie HIER als pdf.

20.09.2023
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