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Praxis-Tipp Nr. 10: Kindeswohlgefährdung

Der Umgang mit Fällen in der psychotherapeutischen Arbeit, bei denen eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird oder zu vermuten ist, verursacht immer wieder fachliche aber vor allem auch juristische Probleme.

Die Berufsordnung der Psychologischen Psychotherapeut*innen schreibt vor, auf besondere Risiken für Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung von Kindern und anderen besonders schutzwürdigen Personen zu achten.

Das Strafgesetzbuch sieht sowohl eine Strafbarkeit bei unterlassener Hilfeleistung (§ 323 c StGB) als auch bei dem Bruch der Schweigepflicht (§ 203 StGB) vor.


Den vollständigen Praxis-Tipp Nr. 10 "Kindeswohlgefährdung" finden Sie HIER als pdf.

20.09.2023
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