PM Deutsche Psychotherapeutenvereinigung: Psychotherapeuten haben bei vergleichbarer Arbeitszeit mit großem Abstand die geringsten Einkommen aller Arztgruppen
Danach erwirtschaftete ein niedergelassener Arzt der somatischen Medizin in den ersten 6 Monaten 2011 einen Überschuss von 49.345 Euro, ein Psychotherapeut nur knapp mehr als die Hälfte, nämlich 25.654 Euro. Von diesem Betrag müssen noch die Kosten für Altersvorsorge und Krankenversicherung abgezogen werden. Während die Überschüsse der Ärzte vom 1. Halbjahr 2010 zum 1. Halbjahr 2011 um 3 Prozent gestiegen sind, sind sie bei den Psychotherapeuten um 0,4 Prozent gefallen.
Der im Verhältnis zu den anderen Arztgruppen geringen Einkommen der Psychotherapeuten können nicht durch Privatbehandlungen kompensiert werden, denn der Anteil der privat abgerechneten Leistungen liegt nach der Erhebung des Zentralinstituts der KBV nur bei der Hälfte des Anteils der anderen Arztgruppen.
Der Grund für den enormen Einkommensunterschied zwischen Psychotherapeuten und somatisch tätigen Ärzten liege vermutlich in unterdurchschnittlichen Arbeitszeiten der Psychotherapeuten, so die KBV.
Diese Vermutung steht in Widerspruch zum Bericht des Zentralinstituts der KBV vom März diesen Jahres. Danach liegen die Arbeitszeiten der Psychotherapeuten mit 47 Wochenstunden nur 10 Prozent unter denen aller anderen Arztgruppen (52 Stunden). Dieser relativ kleine Unterschied erklärt bei Weitem nicht, dass somatisch tätige Ärzte nach Abzug der Kosten bei der Behandlung von gesetzlich Versicherten fast 50 Prozent mehr verdienen. Für die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung ist dies vielmehr ein Ausdruck dafür, dass die Psychotherapie sowie die gesamte sprechende Medizin gegenüber der somatischen Medizin stark benachteiligt ist.
Um eine wirtschaftliche Praxisführung überhaupt ermöglichen zu können, beschäftigen sich seit mehr als 12 Jahren die Sozialgerichte mit den Psychotherapiehonoraren. Im Ergebnis hat das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen ein Mindesthonorar zum Schutz der Psychotherapie festgelegt. Mit diesem Mindesthonorar muss ein Psychotherapeut bei maximalem Arbeitseinsatz mindestens ein durchschnittliches Einkommen vergleichbarer Facharztgruppen erzielen können. Die neuesten Zahlen zeigen klar, dass das nicht im Entferntesten erreicht werden kann, es sei denn, die Psychotherapeuten würden ihre Arbeitszeiten verdoppeln.
Für die Psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung ist dieser Zustand untragbar. Die Entwicklung der Honorare für Psychotherapeuten stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind offensichtlich nicht in der Lage, bei ihrer Honorarverteilung für eine angemessene Vergütung dieser Fachgruppe zu sorgen.
13.07.2012/sr
Der im Verhältnis zu den anderen Arztgruppen geringen Einkommen der Psychotherapeuten können nicht durch Privatbehandlungen kompensiert werden, denn der Anteil der privat abgerechneten Leistungen liegt nach der Erhebung des Zentralinstituts der KBV nur bei der Hälfte des Anteils der anderen Arztgruppen.
Der Grund für den enormen Einkommensunterschied zwischen Psychotherapeuten und somatisch tätigen Ärzten liege vermutlich in unterdurchschnittlichen Arbeitszeiten der Psychotherapeuten, so die KBV.
Diese Vermutung steht in Widerspruch zum Bericht des Zentralinstituts der KBV vom März diesen Jahres. Danach liegen die Arbeitszeiten der Psychotherapeuten mit 47 Wochenstunden nur 10 Prozent unter denen aller anderen Arztgruppen (52 Stunden). Dieser relativ kleine Unterschied erklärt bei Weitem nicht, dass somatisch tätige Ärzte nach Abzug der Kosten bei der Behandlung von gesetzlich Versicherten fast 50 Prozent mehr verdienen. Für die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung ist dies vielmehr ein Ausdruck dafür, dass die Psychotherapie sowie die gesamte sprechende Medizin gegenüber der somatischen Medizin stark benachteiligt ist.
Um eine wirtschaftliche Praxisführung überhaupt ermöglichen zu können, beschäftigen sich seit mehr als 12 Jahren die Sozialgerichte mit den Psychotherapiehonoraren. Im Ergebnis hat das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen ein Mindesthonorar zum Schutz der Psychotherapie festgelegt. Mit diesem Mindesthonorar muss ein Psychotherapeut bei maximalem Arbeitseinsatz mindestens ein durchschnittliches Einkommen vergleichbarer Facharztgruppen erzielen können. Die neuesten Zahlen zeigen klar, dass das nicht im Entferntesten erreicht werden kann, es sei denn, die Psychotherapeuten würden ihre Arbeitszeiten verdoppeln.
Für die Psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung ist dieser Zustand untragbar. Die Entwicklung der Honorare für Psychotherapeuten stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind offensichtlich nicht in der Lage, bei ihrer Honorarverteilung für eine angemessene Vergütung dieser Fachgruppe zu sorgen.
13.07.2012/sr
07.05.2013