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PM: BPtK: Gegen rationierte Leistungen und Diskriminierung von psychisch Kranken

BPtK kritisiert GKV-Spitzenverband  Berlin, 29. November 2013: Psychische Erkrankungen sind häufig komplexe und multimorbide Erkrankungen. Rund 80 Prozent der psychisch kranken Menschen leiden an zwei und mehr psychischen Störungen. Von den psychisch kranken Menschen erhält aber nur ein Viertel überhaupt professionellen Rat und Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Fehltage am Arbeitsplatz aufgrund psychischer Erkrankungen nehmen seit mehr als zehn Jahren zu. Psychische Erkrankungen sind mit großem Abstand der Hauptgrund für Erwerbsunfähigkeit. Diesem steigenden Bedarf an Behandlungskapazitäten versuchen die Krankenkassen durch eine pauschale Verkürzung der Behandlungszeiten zu begegnen. „Die gesetzlichen Krankenkassen stellen sich nicht der Aufgabe, für ihre psychisch kranken Versicherten eine ausreichende Versorgung zu organisieren“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers des GKV-Spitzenverbands zur Reform des Angebots an ambulanter Psychotherapie fest. „Was sie betreiben, ist nichts anderes als eine Rationierung der Versorgung von psychisch kranken Menschen.“ Der GKV-Spitzenverband plant, die ambulante psychotherapeutische Versorgung pauschal zu verkürzen. Schon heute dauern zwei Drittel der ambulanten Psychotherapien nicht länger als 25 Stunden und sind somit Kurzzeitbehandlungen. Jeder Psychotherapeut versorgt heute ein Drittel mehr Patienten als noch im Jahr 2000. „Das Potenzial, mehr psychisch kranke Menschen durch Kurzzeitpsychotherapie zu versorgen, ist ausgeschöpft“, erklärt Richter. „In das von den Kassen vorgeschlagene, Psychotherapieraster mit kleinsten Portionen passen Patienten in der Regel nicht. Psychisch kranke Menschen brauchen für ihre Gesundung Zeit und keine Einpeitscher, die sie zur Gesundung treiben wollen.“ Die Vorschläge der Krankenkassen gipfeln in dem Vorschlag, nach einer Kurzzeittherapie von zwölf Stunden grundsätzlich eine Wartezeit von sechs Wochen vorzusehen. „Eine solche pauschale Therapieunterbrechung wird für viele psychisch kranke Menschen einer therapeutischen Katastrophe gleichkommen“, stellt BPtK-Präsident Rainer Richter fest. „Dass eine kontinuierliche Behandlung nur noch in Ausnahmefällen möglich sein soll, ist fachlich und ethisch nicht zu verantworten und grenzt an administrativen Wahnsinn. Eine solche Rationierung therapeutischer Leistungen wäre bei körperlich kranken Menschen undenkbar. Die Krankenkassen bauen bei schwer psychisch Kranken die höchsten Hürden auf und betreiben damit eine Diskriminierung psychisch kranker Menschen.“ Für eine Verbesserung der Versorgung ist es notwendig, flächendeckend offene Sprechstunden zu ermöglichen, in denen Psychotherapeuten ihren Patienten Termine für Erstuntersuchung und Indikationsstellung anbieten können. Dann brauchen Patienten, bei denen ein Behandlungsbedarf festgestellt wurde, innerhalb angemessener Frist ein für ihre gesundheitlichen Probleme richtiges Versorgungsangebot. Aus Sicht der BPtK müssen dafür Beratungs- und Therapieangebote erheblich flexibler und bürokratieärmer gestaltet werden. Es geht hier um den Ausbau von themen- und krankheitsspezifischer Gruppentherapie und um die Entwicklung weiterer ergänzender Angebote, wie zum Beispiel eine qualitätsgesicherte, mediengestützte Selbsthilfe. Zur notwendigen Differenzierung des psychotherapeutischen Leistungsangebots gehört außerdem eine Erweiterung der Psychotherapie-Richtlinie, die sicherstellt, dass bei chronisch kranken Menschen mit schweren Beeinträchtigungen notwendige Psychotherapien nicht mehr abgebrochen werden müssen.
01.12.2013
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