PM: BPtK: Behandlungsangebot für psychisch Kranke mangelhaft
Behandlungsangebot für psychisch Kranke mangelhaft
BPtK: GKV-Spitzenverband plant auf Kosten seiner Versicherten zu sparen
Berlin, 11. Dezember 2013: In Deutschland fehlen mehrere tausend psychotherapeutische Praxen für psychisch kranke Menschen. Psychisch kranke Menschen warten monatelang auf einen Termin beim Psychotherapeuten. „Der GKV-Spitzenverband ignoriert seit Jahren den gesetzlichen Auftrag, eine ausreichende Versorgung seiner psychisch kranken Versicherten sicherzustellen“, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Auch seine neuesten Vorschläge sind Augenwischerei und weit entfernt von ernsthaften Reformvorschlägen.“
Kurzzeittherapie
Schon heute dauern zwei Drittel der ambulanten Psychotherapien nicht länger als 25 Stunden und sind somit Kurzzeitbehandlungen. Jeder Psychotherapeut versorgt heute ein Drittel mehr Patienten als noch im Jahr 2000. „Was der GKV-Spitzenverband plant, ist dieses Angebot an Kurzzeittherapie pauschal weiter zu verkürzen“, stellte BPtK-Präsident Richter fest. „Kürzer als kurz als Standard für jeden Patienten ist aber kein seriöses Behandlungsangebot mehr.“
Sprechstunde
Der GKV-Spitzenverband fordert eine erste „orientierende Sprechstunde“ in der ambulanten Psychotherapie. Solche orientierenden Gespräche mit einem Psychotherapeuten über psychotherapeutische und andere Behandlungsmöglichkeiten sowie Angebote der Selbsthilfe sind schon jetzt Standard. Diese schließen sich jedoch an eine angemessene Diagnostik und Indikationsstellung an. „Vor einer Beratung steht notwendigerweise eine sorgfältige Diagnostik. Eine Entscheidung darüber, was zu tun ist, ist ohne eine solche fachliche Grundlage nicht möglich“, erklärt Richter. „Schnell ist den Krankenkassen auch hier wichtiger als sorgfältig. Wenn es nach den Kassen geht, werden Patienten zukünftig ins Blaue hinein beraten.“ Was Patienten tatsächlich benötigen, ist ein schneller Zugang zum Psychotherapeuten für eine strukturierte diagnostische Untersuchung und Indikationsstellung.
Reflexionsphase
Der GKV-Spitzenverband schlägt nach zwölf Therapiestunden eine Behandlungsunterbrechung vor, die er euphemistisch als „Reflexionsphase“ umschreibt. Psychisch kranken Menschen wird damit eine kontinuierliche Behandlung verwehrt. „Für die Gesundung eines psychisch kranken Menschen ist es unerlässlich, kontinuierlich mit seinem Psychotherapeuten arbeiten zu können“, erläutert der BPtK-Präsident. „Diesen therapeutischen Prozess einfach zu unterbrechen, ist ein Vorschlag ohne Sinn und Verstand. Die Kassen wollen damit auf Kosten der Versicherten das therapeutische Angebot rationieren und sparen.“ Tatsächlich werden Behandlungen dadurch nur künstlich unterbrochen, ohne dass auch nur ein Behandlungsplatz mehr für psychisch Kranke zur Verfügung steht.
15.12.2013