Zum Seiteninhalt

Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung liegt nun beim BMG

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auseinandersetzen. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Januar 2024 die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angenommen und an das Bundesgesundheitsministerium zur Berücksichtigung überwiesen.   

„Damit wird der Bundesgesundheitsminister nun auch vom Parlament aufgefordert, endlich zu handeln“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. „Wenn die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken nicht endlich hinreichend finanziert wird, wird es nicht genügend Fachpsychotherapeut*innen für die Versorgung geben“, warnt Benecke.

Der Kassler Psychologiestudent Felix Kiunke hatte im März 2023 eine Petition (148151) beim Deutschen Bundestag eingereicht und die ausreichende Finanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung gefordert. Nur so können Weiterbildungsplätze für die verpflichtende ambulante und stationäre Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden und die Absolvent*innen der im Jahr 2019 neu geregelten Master-Studiengänge Psychologie/Psychotherapie ihre berufliche Qualifizierung unter verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen fortsetzen.

Im Juli 2023 hatte der Petitionsausschuss das Thema in einer öffentlichen Anhörung beraten und im Dezember 2023 den Bundestagsabgeordneten das höchstmögliche Votum empfohlen. Danach ist die Petition von der Bundesregierung zu berücksichtigen. Nach der formalen Entscheidung des Bundestages vom 18. Januar 2024 muss sich nun das Bundesgesundheitsministerium mit dieser Angelegenheit befassen.

Links    

[Foto: Pixabay/marconst]

23.01.2024
Zum Seitenanfang