Personal für eine leitlinienorientierte Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung psychiatrischer und psychosomatischer Leistungen (PsychVVG, BT-Drs. 18/9528) stellt die Weichen für eine bessere Versorgungsqualität in Psychiatrie und Psychosomatik, erklärt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich der heutigen 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag. Dafür soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis zum 01.01.2020 verbindliche Personalvorgaben für eine leitlinienorientierte Versorgung von psychisch kranken Menschen in Kliniken und Abteilungen beschließen. Zudem werden die Einrichtungen verpflichtet jährlich nachzuweisen, inwieweit sie die Personalvorgaben einhalten.
Damit die neuen Personalvorgaben umgesetzt werden können, stellt der Gesetzgeber zusätzliche finanzielle Mittel bereit. Ob diese Mittel ausreichen, ist derzeit offen. Vor allem muss jedoch überprüft werden, ob die verhandelten Mittel von den Kliniken auch für die Personalausstattung verwendet werden und ein leitlinienorientiertes Versorgungsangebot entsteht. Aufgrund der ungeklärten Investitionsfinanzierung durch die Länder könnten die Krankenhäuser weiterhin Mittel für notwendige Investitionen zweckentfremden.
„Verhältnisse, wie wir sie zurzeit mit der Psych-PV haben, dürfen sich nicht wiederholen“, mahnt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Der Erfüllungsgrad der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) liegt im bundesweiten Durchschnitt nur bei 90 Prozent mit erheblichen Schwankungen zwischen den Kliniken und Abteilungen sowie Berufsgruppen. Besonders gravierend ist die Unterversorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und im Pflegebereich.
„Der Nachweis der Personalausstattung muss so ausgestaltet werden, dass aus ihm nicht nur hervorgeht, wieviel Personal eine Klinik hat, sondern auch, in welchen Bereichen sie dieses Personal einsetzt“, fordert der BPtK-Präsident. Gerade in den Bereichen, in denen die am wenigsten beschwerdefähigen Patienten behandelt würden, nämlich in der Gerontopsychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie, sei es in der Vergangenheit am häufigsten zu Personalabbau und -verschiebungen gekommen. Die BPtK spricht sich deshalb für mehr Transparenz auf der Basis von Routinedaten aus. Hierfür sei auch eine Überarbeitung des Operationen- und Prozedurenschlüssels für die Leistungsdokumentation in den Krankenhäusern erforderlich.
Die Stellungnahme der BPtK vom 20.09.2016 finden Sie hier.
22.09.2016