Patienten-Befragung zur psychotherapeutischen Sprechstunde
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) haben im November 2017 gemeinsam eine Onlinebefragung der VertragspsychotherapeutInnen durchgeführt. Ziel war es, die Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu untersuchen. Dieser erste Teil der Befragung ermöglichte es, frühzeitig belastbare Informationen zu Änderungen im Versorgungsgeschehen im Zusammenhang mit der Reform zu erhalten. Dadurch sollen möglichst schnell Hinweise auf erforderliche Anpassungen und den möglichen Nachsteuerungsbedarf gewonnen werden, um so fundierte Vorschläge für eine weitere Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung machen zu können.
In einem zweiten Schritt soll nun auch die Perspektive der PatientInnen einbezogen werden, um ein umfassendes Bild der möglichen Umsetzungsprobleme und Versorgungsdefizite zu erhalten. Befragt werden sollen in der zweiten Studie PatientInnen bzw. bei Kindern deren Bezugspersonen, die im Zeitraum Mai/Juni 2018 eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen.
Dafür sind wir als Kammern auf die Mithilfe unserer niedergelassenen KollegInnen angewiesen. Gesucht werden ab sofort VertragspsychotherapeutInnen, die bereit sind, ihre PatientInnen bzw. bei Kindern deren Bezugspersonen, die bei ihnen eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen, zu bitten, an einer Onlinebefragung teilzunehmen. Hierfür möchten wir Sie um Unterstützung bitten.
Die Befragung soll unter anderem auf Folgendes Antworten liefern: 1) Welche Zugangswege und welche Barrieren gibt es in der psychotherapeutischen Versorgung?
2) Welche Wartezeiten bestehen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung?
3) Wie stark sind PatientInnen belastet, die eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen?
4) Welche Erwartungen haben PatientInnen an die Sprechstunde?
Vier Monate später soll eine weitere Onlinebefragung untersuchen, welche Versorgung PatientInnen im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde erhalten und wie sich ihre Beschwerden in dieser Zeit verändern.
Die für die Teilnahme an der Studie erforderlichen Unterlagen erhalten interessierte VertragspsychotherapeutInnen im April vorab. Darin enthalten sind die relevanten Informationen zum Ablauf der Studie, sowie Einverständniserklärungen für teilnahmebereite PatientInnen. Diese können in der Praxis die Einverständniserklärung für die Teilnahme an der Studie unterschreiben und ihre E-Mail-Adresse für die anschließende Onlinebefragung angeben. Die PsychotherapeutIn gibt diese Erklärung an das UKE weiter. Das UKE wird dann die Befragung der PatientInnen online nach der letzten Sprechstundenleistung sowie vier Monate später durchführen. Außerdem werden die PsychotherapeutInnen gebeten, einige Angaben zu ihrer Praxis zu machen und Basisdaten zu den teilnehmenden und nicht-teilnehmenden PatientInnen zu erfassen.
Die Studie soll untersuchen, welche Effekte der Reform auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung aus der Perspektive der PatientInnen festzustellen sind und in welchen Bereichen Versorgungsdefizite bestehen. Auf Basis der Studienergebnisse sollen dann Vorschläge an den Gesetzgeber und die gemeinsame Selbstverwaltung entwickelt werden, wie Belastungen von PatientInnen und PsychotherapeutInnen reduziert und die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter verbessert werden kann.
Wenn Sie bereit sind, sich an der Studie zu beteiligen, geben Sie bitte die Postadresse Ihrer Praxis für die Teilnahme an der Studie unter folgendem Link ein: http://uhh.de/rfa50
Im April 2018 erhalten Sie dann vom UKE alle erforderlichen Unterlagen per Post an diese Adresse.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
In einem zweiten Schritt soll nun auch die Perspektive der PatientInnen einbezogen werden, um ein umfassendes Bild der möglichen Umsetzungsprobleme und Versorgungsdefizite zu erhalten. Befragt werden sollen in der zweiten Studie PatientInnen bzw. bei Kindern deren Bezugspersonen, die im Zeitraum Mai/Juni 2018 eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen.
Dafür sind wir als Kammern auf die Mithilfe unserer niedergelassenen KollegInnen angewiesen. Gesucht werden ab sofort VertragspsychotherapeutInnen, die bereit sind, ihre PatientInnen bzw. bei Kindern deren Bezugspersonen, die bei ihnen eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen, zu bitten, an einer Onlinebefragung teilzunehmen. Hierfür möchten wir Sie um Unterstützung bitten.
Die Befragung soll unter anderem auf Folgendes Antworten liefern: 1) Welche Zugangswege und welche Barrieren gibt es in der psychotherapeutischen Versorgung?
2) Welche Wartezeiten bestehen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung?
3) Wie stark sind PatientInnen belastet, die eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen?
4) Welche Erwartungen haben PatientInnen an die Sprechstunde?
Vier Monate später soll eine weitere Onlinebefragung untersuchen, welche Versorgung PatientInnen im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde erhalten und wie sich ihre Beschwerden in dieser Zeit verändern.
Die für die Teilnahme an der Studie erforderlichen Unterlagen erhalten interessierte VertragspsychotherapeutInnen im April vorab. Darin enthalten sind die relevanten Informationen zum Ablauf der Studie, sowie Einverständniserklärungen für teilnahmebereite PatientInnen. Diese können in der Praxis die Einverständniserklärung für die Teilnahme an der Studie unterschreiben und ihre E-Mail-Adresse für die anschließende Onlinebefragung angeben. Die PsychotherapeutIn gibt diese Erklärung an das UKE weiter. Das UKE wird dann die Befragung der PatientInnen online nach der letzten Sprechstundenleistung sowie vier Monate später durchführen. Außerdem werden die PsychotherapeutInnen gebeten, einige Angaben zu ihrer Praxis zu machen und Basisdaten zu den teilnehmenden und nicht-teilnehmenden PatientInnen zu erfassen.
Die Studie soll untersuchen, welche Effekte der Reform auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung aus der Perspektive der PatientInnen festzustellen sind und in welchen Bereichen Versorgungsdefizite bestehen. Auf Basis der Studienergebnisse sollen dann Vorschläge an den Gesetzgeber und die gemeinsame Selbstverwaltung entwickelt werden, wie Belastungen von PatientInnen und PsychotherapeutInnen reduziert und die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter verbessert werden kann.
Wenn Sie bereit sind, sich an der Studie zu beteiligen, geben Sie bitte die Postadresse Ihrer Praxis für die Teilnahme an der Studie unter folgendem Link ein: http://uhh.de/rfa50
Im April 2018 erhalten Sie dann vom UKE alle erforderlichen Unterlagen per Post an diese Adresse.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
20.03.2018