Zum Seiteninhalt

Empfehlungen des Pakts gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

In einem feierlichen Akt hat der Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die von Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Familienministerin Katharina Binz repräsentiert wurde, Handlungsempfehlungen überreicht. Die insgesamt 40 Empfehlungen sollen den Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Land verbessern und sind das Ergebnis eines interdisziplinären Arbeitsprozesses, an dem auch Vorstandsmitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz beteiligt waren: Kammerpräsidentin Sabine Maur wirkte in der „Arbeitsgruppe für bedarfsgerechte Infrastrukturen in Prävention und Intervention“ mit, Vorstandsmitglied Ulrich Bestle in der „Arbeitsgruppe zum Bedingungsgefüge sexualisierter Gewalt“.

Auch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus war bei der Übergabe der Empfehlungen anwesend und lobte diese: „Sie geben allen in Politik und Zivilgesellschaft ein Instrument an die Hand, das hoffentlich nachhaltig Früchte tragen wird. Diese Handlungsempfehlungen können bundesweit als Beispiel für Good Practice dienen.“ Sie mahnte an, dass den Empfehlungen auch eine verbindliche Umsetzung folgen müsse. Notwendig sei „eine konsequente Schaffung von Expertise auf allen Ebenen“. Ebenso wie der Betroffenenrat forderte sie Missbrauchsbeauftragte auch auf Landesebene.

Ministerin Katharina Binz hatte am 6. März 2023 sechs Fachkräfte aus unterschiedlichen Disziplinen unter dem Vorsitz von Birgit Zeller (ehemalige Leiterin des Landesjugendamtes) zur Fachkommission ernannt und sie beauftragt, Handlungsempfehlungen für die Landesregierung zu entwickeln. Zwei Tage später wurde der erste Betroffenenrat auf Landesebene in Deutschland gegründet. Die Mitglieder beraten als Interessenvertretung die Landesregierung und haben drei Plätze in der Kommission inne. Der Landesbetroffenenrat hat seine Perspektiven an zahlreichen Stellen in die Handlungsempfehlungen eingebracht. Die Arbeit der Fachkommission wurde außerdem durch die sechs Arbeitsgruppen mit je 10-20 Mitgliedern unterstützt. Die Empfehlungen, die in diesem breit angelegten Beteiligungsprozess mit großem Engagement von über 180 beteiligten Personen erarbeitet wurden, sollen die Politik in Rheinland-Pfalz in den kommenden Jahren ressortübergreifend beeinflussen.

Eine der Handlungsempfehlungen ist die Schaffung von schnelleren und verlässlicheren Zugängen zu Psychotherapie für Betroffene sexualisierter Gewalt. Gefordert werden die zeitnahe Verkürzung der Wartezeiten auf einen Therapieplatz, insbesondere im Kontext von Psychiatrieentlassungen.   Psychotherapieplätze für akute und langfristige Behandlung sollten bedarfsgerecht ausgebaut werden. Traumatherapeutische und differenzierte, multiprofessionelle Angebote sollten ebenfalls verstärkt werden.

Kammerpräsidentin Sabine Maur sagte anlässlich der Übergabe der Empfehlungen: „Die LPK RLP hat an den Handlungsempfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt mitgearbeitet. Wichtig ist nun die tatkräftige Umsetzung auf Landesebene. Die Kammer wird sich weiter in der Fortbildung von Psychotherapeut*innen zu diesem Thema sowie in der Vernetzungsarbeit engagieren. Die Gesundheitspolitik ist gefordert, die Handlungsempfehlungen zur psychotherapeutischen Versorgung umzusetzen.“

Neben dem Aspekt der psychotherapeutischen Versorgung beziehen sich die Empfehlungen auch auf zahlreiche andere Themenfelder. Als besonders dringlich und schnell umsetzbar schlägt die Fachkommission beispielsweise zielgerichtete Aktivitäten zur breiten Information der Öffentlichkeit sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt im Internet vor, für die sie bereits zwei Projektvorschläge vorgelegt hat. Auch sei der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe ein wichtiges Anliegen. Ombudsstellen sollen ausgebaut und eine unabhängige Besuchskommission implementiert werden, um diese besonders gefährdete Zielgruppe zu schützen.
In den nächsten Monaten sollen die jeweils zuständigen unterschiedlichen Ministerien die Handlungsempfehlungen aufnehmen und ihre Umsetzung prüfen.

  • Alle Handlungsempfehlungen des Paktes gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen können Sie hier nachlesen.
    (Bessere Zugänge zu Psychotherapien für Betroffene sexualisierter Gewalt: ab S. 34)
  • Weitere Informationen zum Pakt gegen sexualisierte Gewalt finden Sie hier.

v.l.n.r.: D. Dietz (GF Landespflegekammer), S. Maur, B. Zeller (Vorsitzende der Fachkommission)

Übergabe der Handlungsempfehlungen an Alexander Schweitzer und Katharina Binz (3.v.l.)

11.09.2024
Zum Seitenanfang