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Opfer von Stalking und Menschenhandel künftig besser abgesichert

(BPtK-News) Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Reform des sozialen Entschädigungsrechts, nach der künftig auch Opfer psychischer Gewalt entschädigt werden sollen. Damit können auch beispielsweise Opfer von schwerem Stalking und Menschenhandel Leistungen erhalten. Bislang haben Opfer von Gewalttaten nur dann Leistungen erhalten, wenn es durch einen tätlichen Angriff zu gesundheitlichen Schäden gekommen ist. „Mit der Reform erhalten endlich auch Opfer psychischer Gewalt eine soziale Absicherung“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz zur heutigen Anhörung des Gesetzentwurfs zum sozialen Entschädigungsrecht. „Wer Opfer physischer oder psychischer Gewalt geworden ist, sollte grundsätzlich schnell und unbürokratisch Leistungen erhalten.“

Bislang waren die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts oft langwierig und belastend. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Opfer von Gewalttaten schneller und zielgerichteter Leistungen erhalten. Traumaambulanzen sollen zukünftig flächendeckend als Anlaufstellen eine Akutversorgung von Opfern traumatisierender Ereignisse, insbesondere von Gewalt- und Sexualstraftaten, bieten. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Gewaltopfer mehr Behandlungsstunden erhalten können, als es nach der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist. Allerdings sind daneben auch ergänzend Leistungen vorgesehen, die über keine wissenschaftliche Anerkennung verfügen, und Leistungen, die durch nicht ausreichend qualifizierte Anbieter erbracht werden, z. B. Heilpraktiker. „Die Behandlung psychisch kranker Menschen sollte jedoch nur durch approbierte Ärzte und Psychotherapeuten erfolgen“, fordert BPtK-Präsident Munz. Die Stellungnahme der BPtK zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts finden Sie hier.

Foto: fotolia

04.11.2019
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