Neufassungen von Hauptsatzung und Gebührenordnung beschlossen
Am 7. Oktober 2023 fand die 4. Sitzung der 5. Amtsperiode der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz im Erbacher Hof in Mainz statt. LPK-Präsidentin Sabine Maur ergänzte den schriftlich vorgelegten Bericht des Vorstands über seine Tätigkeit seit der letzten Sitzung im April. Unter anderem stellte sie die vielfältigen Aktivitäten der Kammer auf dem Themengebiet „Klimakatastrophe und psychische Gesundheit“ vor. Weitere Themen waren die Post-Covid-Ambulanzen und die Umsetzung der neuen Weiterbildung, die momentan vor allem mit dem Problem der ungesicherten Finanzierung zu kämpfen hat.
Im Anschluss stand ein Vortrag zum Thema „Zukunftsperspektiven: Berufsbild Psychotherapeut*in“ von LPK-Vizepräsidentin Dr. Andrea Benecke auf der Tagesordnung. Sie machte deutlich, dass das Berufsbild einem ständigen Wandel unterworfen ist und von allen Berufsangehörigen mitgestaltet wird. Ein breites Berufsbild ist durch die neuen Fachgebietsweiterbildungen im Jahr 2022 verankert worden: So ist ein großes Spektrum möglicher Weiterbildungsstätten im ambulanten, stationären und institutionellen Bereich vorgesehen. In der stationären Versorgung nehmen auch Dritte deutlichen Einfluss auf die Art der Berufsausübung und die Weiterentwicklung des Berufsbildes. Im institutionellen Bereich und in der Prävention sieht Frau Dr. Benecke neue Pfade, die von der Profession „angelegt und ausgetreten“ werden können. Psychotherapeut*innen stehen viele Zukunftsperspektiven offen, wenn sie neuen Herausforderungen offen und proaktiv begegnen, was auch nötig ist, um dem Versorgungsdilemma zu begegnen.
Dazu gehört es auch, dass Psychotherapeut*innen weiter Verantwortung übernehmen für die Versorgung psychisch erkrankter Patient*innen in einer Region insgesamt und gemeinsam mit anderen differenzierte Versorgungsangebote (weiter-)entwickeln. Diese könnten unter anderem Angebote der Prävention, Digitale Gesundheitsanwendungen, Heilmittel, psychiatrische häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, Gruppenpsychotherapie, Akutbehandlung, Richtlinien-Psychotherapie sowie ambulante Komplexbehandlung umfassen. Die Mitwirkung in Primärversorgungszentren und anderen neuen ambulanten Versorgungsangeboten sollte ebenfalls zum eigenen beruflichen Selbstverständnis gehören. Auch die Beteiligung an Diensten wird derzeit im Berufsstand intensiv diskutiert.
Nach dem Vortrag der Vizepräsidentin widmete sich die Vertreterversammlung der Hauptsatzung der LPK RLP. Änderungen des rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetzes hatten Anpassungsbedarf in der Satzung nach sich gezogen. Die Vertreterversammlung beschloss einstimmig die erforderlichen Änderungen, unter anderem die Aufnahme der neuen Berufsbezeichnung.
Des Weiteren wurde von der Vertreterversammlung eine Neufassung der Gebührenordnung diskutiert und einstimmig beschlossen.
Der Vorstand informierte zudem die Vertreterversammlung über den aktuellen Stand des Haushalts, stellte den Haushaltsplan für 2024 vor und erläuterte Rücklagen, Liquiditäts- und Stellenplan, Einnahmen und Ausgaben. Im Anschluss wurde der Gesamthaushaltsplan für 2024 sowie der Regelbeitrag 2024 von der Vertreterversammlung einstimmig verabschiedet.