Neufassung der Wahlordnung der LPK RLP
Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 15.04.2023 eine Neufassung der Wahlordnung beschlossen. Diese ist vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit am 24.05.2023 mit Az.: 3126-0046#2023/0003 -1501 15216 genehmigt worden und tritt zum 01.07.2023 in Kraft.
Gemäß § 1 Abs. 5 S. 2, 3 der Hauptsatzung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz stellt die Kammer die Neufassung der Wahlordnung ab sofort auf ihrer Internetseite bereit.
Die neue Wahlordnung finden Sie hier.
29.06.2023