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Neufassung der Meldeordnung

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 30.11.2024 eine Neufassung der Meldeordnung beschlossen. Diese ist vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit am 12.12.2024 mit Az.: 3126-0046#2024/0004 -1501 15216 genehmigt worden und tritt zum 01.04.2025 in Kraft.

Gemäß § 1 Abs. 5 der Hauptsatzung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz stellt die Kammer die Neufassung der Meldeordnung ab sofort auf ihrer Internetseite bereit.

Die neue Meldeordnung finden Sie hier.

12.03.2025
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