Neuerungen in der ambulanten Psychotherapie ab 1. Juli 2020
Mit dem Monatswechsel treten einige Neuerungen in der ambulanten Psychotherapie in Kraft: Ab dem 1. Juli 2020 können auch in der Akutbehandlung von Kindern und Jugendlichen Bezugspersonen einbezogen werden. Dafür sind künftig bis zu sechs zusätzliche Therapieeinheiten von 25 Minuten möglich. Je vier Einheiten mit dem Kind oder Jugendlichen kann damit eine zusätzliche Einheit zum Beispiel für ein Elterngespräch genutzt werden. Der Bewertungsausschuss hat entsprechend die Psychotherapie-Vereinbarung geändert. Die Neuerung gilt auch für die Behandlung von Menschen mit geistiger Behinderung.
Darüber hinaus können ab dem 1. Juli häufiger Testverfahren in der Langzeittherapie eingesetzt werden, nämlich bis zu siebenmal, statt wie bisher nur fünfmal.
Mit der Einführung der Systemischen Therapie als viertes Richtlinienverfahren wurden auch alle Formblätter überarbeitet. Ab dem 1. Juli dürfen nur noch die neuen Formblätter verwendet werden. Das Formblatt PTV 12 ist künftig ausschließlich für die Anzeige einer Akutbehandlung vorgesehen.
Schließlich müssen die Krankenkassen ab 1. Juli wieder bei der Kurzzeittherapie den Bewilligungsbescheid an die Psychotherapeut*in schicken.
Mit der Einführung der Systemischen Therapie als viertes Richtlinienverfahren wurden auch alle Formblätter überarbeitet. Ab dem 1. Juli dürfen nur noch die neuen Formblätter verwendet werden. Das Formblatt PTV 12 ist künftig ausschließlich für die Anzeige einer Akutbehandlung vorgesehen.
Schließlich müssen die Krankenkassen ab 1. Juli wieder bei der Kurzzeittherapie den Bewilligungsbescheid an die Psychotherapeut*in schicken.
30.06.2020