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Neue psychotherapeutische Sprechstunde

Menschen mit psychischen Beschwerden können künftig schnell einen ersten Termin beim Psychotherapeuten erhalten. Ab dem 1. April 2017 können Psychotherapeuten ihren Patienten eine Sprechstunde anbieten. Damit sind kurzfristig Termine von 25 oder 50 Minuten möglich, in denen Patienten eine erste Beratung bekommen. Sie erfahren, ob bei ihnen Selbsthilfe- oder Beratungsangebote ausreichen, ob sie psychisch erkrankt sind und welche Behandlung sie benötigen oder ob weitere diagnostische Abklärungen erforderlich sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss am 16. Juni 2016 die dafür notwendige Änderung der Psychotherapie-Richtlinie. Die wichtigsten Informationen zur neuen psychotherapeutischen Sprechstunde finden Sie hier.
Weitergehende Informationen können Sie hier herunterladen. Die Stellungnahme der BPTK zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie (Strukturreform der ambulanten Psychotherapie) finden Sie hier.
20.06.2016
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