Neu: LPK RLP kann Befähigung zur Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie bescheinigen
Eine neue Regelung ermöglicht es den Landespsychotherapeutenkammern, ihren Mitgliedern auf Antrag zu bescheinigen, dass sie die Qualifikationsanforderungen für die Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie erfüllen. Mit dieser Bescheinigung können die Kammermitglieder die Abrechnungsgenehmigung für die Gruppentherapie im Bereich Systemische Therapie bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Grundvoraussetzung ist die durch den Fachkundenachweis oder den Weiterbildungstitel nachgewiesene Qualifikation für die Systemische Therapie.
Diese Regelung gilt nurfür den Bereich Systemische Therapie; bei den anderen Richtlinienverfahren sind die Landespsychotherapeutenkammern nicht für die Bescheinigung der Gruppentherapie zuständig.
Gemäß § 6 Abs. 5 Psychotherapie-Vereinbarung müssen folgende Nachweise erbracht werden, um die Abrechnungsgenehmigung für Gruppentherapie erhalten zu können:
Diese Regelung gilt nurfür den Bereich Systemische Therapie; bei den anderen Richtlinienverfahren sind die Landespsychotherapeutenkammern nicht für die Bescheinigung der Gruppentherapie zuständig.
Gemäß § 6 Abs. 5 Psychotherapie-Vereinbarung müssen folgende Nachweise erbracht werden, um die Abrechnungsgenehmigung für Gruppentherapie erhalten zu können:
- mindestens 40 Doppelstunden systemische Selbsterfahrung in der Gruppe
- mindestens 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik
- mindestens 60 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter Supervision von mindestens 40 Stunden mit Systemischer Therapie
- Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über anerkannte Ausbildungsstätten gemäß § 6 Psychotherapeutengesetz erworben worden sein.
17.06.2020