Neu: Folgeverordnung von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege auch per Video möglich
Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann seit dem 1. November 2023 auch im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass es sich um eine Folgeverordnung handelt und die Patient*in der Psychotherapeut*in aus dem unmittelbaren persönlichen Kontakt bekannt ist. Die Änderung geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Richtlinie häusliche Krankenpflege vom 19. Januar 2023 zurück.
Was Psychotherapeut*innen bei der Verordnung per Videosprechstunde beachten müssen, hat die BPtK in ihrer überarbeiteten Fassung der Praxis-Info „Psychiatrische häusliche Krankenpflege“ ergänzt.
Die Praxis-Info finden Sie hier.
11.06.2024