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Mobile Kartenterminals: Kostenerstattung auch für Psychotherapeut*innen

Auch Psychotherapeut*innen können eine Kostenerstattung für ein mobiles Kartenterminal erhalten. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Meldung vom 13. Januar 2022 mitgeteilt. Möglich ist die Kostenerstattung, wenn Psychotherapeut*innen das Gerät für probatorische Sitzungen im Krankenhaus oder für gruppenpsychotherapeutische Leistungen außerhalb der eigenen Praxisräume benötigen. Der Anspruch wurde rückwirkend ab Oktober 2021 erweitert.

Mit einem mobilen Kartenterminal kann die elektronische Gesundheitskarte von Versicherten auch dann eingelesen werden, wenn diese außerhalb der Praxisräume behandelt werden. Bisher haben Vertragsärzte in drei Fällen Anspruch auf ein solches Kartenterminal: wenn sie Hausbesuche durchführen, ein Kooperationsvertrag zur ambulanten Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen besteht (§ 119b Absatz 1 SGB V) oder zur Ausstattung einer ausgelagerten Praxisstätte. Nun haben sich KBV und GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, dass der Anspruch auch bei probatorischen Sitzungen im Krankenhaus oder gruppenpsychotherapeutischen Leistungen außerhalb der eigenen Praxisräume besteht. Und zwar sowohl für Vertragsärzte als auch für Vertragspsychotherapeuten.

Die Finanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur (Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) wurde um diese beiden Punkte ergänzt. Erstattet werden dadurch auch in diesen Fällen einmalig 350 Euro je Gerät je Vertragsarzt/-psychotherapeut sowie die Betriebskosten in Höhe von 23,25 Euro je Quartal für den dazugehörigen Praxisausweis (SMC-B). Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 1. Oktober 2021.

Alles Wichtige zur TI-Finanzierung stellt die KBV auf einer Themenseite bereit. Diese finden Sie HIER.

[Quelle: www.kbv.de]

 

[Shutterstock/Toria]

18.01.2022
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