Meldungen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis 30. Juni 2021 möglich
Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden, können sich an die Stiftung Anerkennung und Hilfe wenden.
In einer gemeinsamen Sitzung haben sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe nun darauf verständigt, die Meldefrist für Betroffene bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Ein wichtiges Ziel der Stiftung Anerkennung und Hilfe war es von Anfang an, möglichst viele Menschen zu erreichen. Die Meldefrist wurde bereits einmal verlängert. Durch die Corona-Pandemie ist der Zugang zur Stiftung für viele Menschen erheblich erschwert worden. Dies soll durch die erneute Verlängerung der Frist ausgeglichen werden. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde auf Aufforderung des Deutsche Bundestags ins Leben gerufen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit Ländern und Kirchen einen Lösungsweg erarbeitet, um das Leid der Betroffenen anzuerkennen und das erlebte Unrecht aufzuarbeiten. Die Stiftung setzt sich für die öffentliche Anerkennung und die Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und Unrechtserfahrungen ein, außerdem für die individuelle Anerkennung durch ein persönliches Gespräch in der Anlauf- und Beratungsstelle und Unterstützung durch finanzielle Hilfe. In den Anlauf- und Beratungsstellen arbeiten Beraterinnen und Berater gemeinsam mit den Betroffenen in persönlichen Gesprächen die Erlebnisse auf. Sind die Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt, erhalten die Betroffenen eine Geldpauschale. Betroffene können außerdem unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Rentenersatzleistung erhalten. Mehr Informationen für Betroffene zu den finanziellen Unterstützungsleistungen finden Sie auf der Homepage der Stiftung. Die Anlaufstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe in Rheinland-Pfalz ist dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zugeordnet. Zur Homepage der Anlaufstelle in Rheinland-Pfalz gelangen Sie hier.
Einen Info-Flyer der Anlaufstelle mit einem beigefügten Kontaktformular finden Sie hier.
Außerdem gibt es ein Online-Kontaktformular, dieses finden Sie hier.
Betroffene, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und sich an die regionale Anlauf-und Beratungsstelle der Stiftung wenden möchten, können sich auch unter folgender Kontaktadresse melden:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Anlauf-und Beratungsstelle „Stiftung Anerkennung und Hilfe“
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: 06131 967-544
Fax: 06131 967-12 544
stiftungauh(at)lsjv.rlp.de
In einer gemeinsamen Sitzung haben sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe nun darauf verständigt, die Meldefrist für Betroffene bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Ein wichtiges Ziel der Stiftung Anerkennung und Hilfe war es von Anfang an, möglichst viele Menschen zu erreichen. Die Meldefrist wurde bereits einmal verlängert. Durch die Corona-Pandemie ist der Zugang zur Stiftung für viele Menschen erheblich erschwert worden. Dies soll durch die erneute Verlängerung der Frist ausgeglichen werden. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde auf Aufforderung des Deutsche Bundestags ins Leben gerufen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit Ländern und Kirchen einen Lösungsweg erarbeitet, um das Leid der Betroffenen anzuerkennen und das erlebte Unrecht aufzuarbeiten. Die Stiftung setzt sich für die öffentliche Anerkennung und die Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und Unrechtserfahrungen ein, außerdem für die individuelle Anerkennung durch ein persönliches Gespräch in der Anlauf- und Beratungsstelle und Unterstützung durch finanzielle Hilfe. In den Anlauf- und Beratungsstellen arbeiten Beraterinnen und Berater gemeinsam mit den Betroffenen in persönlichen Gesprächen die Erlebnisse auf. Sind die Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt, erhalten die Betroffenen eine Geldpauschale. Betroffene können außerdem unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Rentenersatzleistung erhalten. Mehr Informationen für Betroffene zu den finanziellen Unterstützungsleistungen finden Sie auf der Homepage der Stiftung. Die Anlaufstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe in Rheinland-Pfalz ist dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zugeordnet. Zur Homepage der Anlaufstelle in Rheinland-Pfalz gelangen Sie hier.
Einen Info-Flyer der Anlaufstelle mit einem beigefügten Kontaktformular finden Sie hier.
Außerdem gibt es ein Online-Kontaktformular, dieses finden Sie hier.
Betroffene, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und sich an die regionale Anlauf-und Beratungsstelle der Stiftung wenden möchten, können sich auch unter folgender Kontaktadresse melden:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Anlauf-und Beratungsstelle „Stiftung Anerkennung und Hilfe“
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: 06131 967-544
Fax: 06131 967-12 544
stiftungauh(at)lsjv.rlp.de
11.03.2021