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Mehr psychische Erkrankungen und längere Wartezeiten

Die Anzahl der Diagnosen von psychischen Erkrankungen im ambulanten Bereich in Rheinland-Pfalz ist in den vergangenen Jahren gestiegen – gerade auch bei Kindern und Jugendlichen. Die Wartezeiten auf einen langfristigen Therapieplatz verlängern sich ebenfalls stetig. Das zeigen Auswertungen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP). „Daher werden wir nicht müde, eine Reform der Bedarfsplanung zu fordern, um mehr Psychotherapieplätze zu schaffen“, sagt Peter Andreas Staub, Mitglied des Vorstandes der KV RLP und der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.

Die Abrechnungszahlen der KV RLP sprechen eine eindeutige Sprache: Die Gesamtzahl der Patient*innen unter 18 Jahren, die zwischen 2021 und 2023 eine Praxis, egal welcher Fachrichtung, besucht haben, ist zurückgegangen. Die Anzahl der Personen, die in der genannten Altersgruppe die Diagnose einer psychischen Erkrankung erhielten, ist hingegen signifikant angestiegen. So wuchs der Anteil dieser Diagnosen, gemessen an der Gesamtzahl der Patient*innen in dieser Altersgruppe, von 23,1 Prozent im Jahr 2021 auf 25,1 Prozent im Jahr 2023. Ähnliches lässt sich bei der Gruppe der Erwachsenen beobachten: Hier blieb die absolute Patientenzahl zwar konstant. Der Anteil der Diagnosen psychischer Erkrankungen stieg jedoch von 24 auf 26,3 Prozent.  

„Auch die Fallzahlen in der Psychotherapie sind zwischen 2021 und 2023 sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen nach oben gegangen“, informiert Peter Andreas Staub, der selbst als Psychotherapeut tätig ist. „Der Druck durch psychiatrische und psychotherapeutische Erkrankungen wächst. Das zeigen nicht zuletzt aktuelle Berichte der Krankenkassen. Immer häufiger führen solche Erkrankungen zur Berentung oder Arbeitsunfähigkeit.”

Langes Warten auf Behandlung
Über die Wartezeiten von Patient*innen vor Kontaktaufnahme mit einer psychotherapeutischen Praxis liegen der KV RLP zwar keine Daten vor. „Wir können jedoch von allen Anfragen bei unserer Terminservicestelle nur rund 40 Prozent tatsächlich in eine Psychotherapie vermitteln“, so Vorstandsmitglied Staub. Laut Bundespsychotherapeutenkammer beträgt die Wartezeit auf einen Therapieplatz in Rheinland-Pfalz rund fünf Monate.  

Die KV RLP untersucht seit einigen Jahren den zeitlichen Abstand von der ersten probatorischen Sprechstunde in einer Praxis bis zur Aufnahme einer regulären Psychotherapie. Im Auswertungszeitraum stieg diese Wartezeit bei den unter 18-Jährigen von 134 auf 143 und bei den Erwachsenen von 114 auf 121 Tage. Die Probatorik nutzt eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut, um eine ausführliche Diagnostik durchzuführen und zu klären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Erst daran schließt sich die eigentliche psychotherapeutische Behandlung an.

„Das zeigt, dass immer weniger freie Therapieplätze zur Verfügung stehen und die Patientinnen und Patientinnen immer länger hingehalten werden müssen“, sagt Herr Staub. „Der Bedarf wird immer größer, was unter anderem mit den unterschiedlichsten Krisen in der heutigen Zeit zusammenhängt. Auf der anderen Seite steigt die Anzahl der ambulant tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die dies abfangen könnten, nicht an.“

Bedarfsplanung muss an Versorgungsrealität angepasst werden
Man kann jedoch nicht von einem Psychotherapeutenmangel analog dem Ärztemangel sprechen. Zahlreiche Psychotherapeut*innen möchten sich gerne niederlassen. Dem schiebt die Bedarfsplanung aber einen Riegel vor. In ihr ist geregelt, wer sich in welchen Gebieten niederlassen darf. Sind alle Sitze vergeben, sind neue Niederlassungen nicht möglich.

„Hier wird immer noch mit einem Instrument gearbeitet, das Anfang der 1990er-Jahre in Kraft getreten und seither nicht verändert worden ist“, betont Herr Staub. „Die Bedarfsplanung bildet die heutige Versorgungsrealität überhaupt nicht mehr ab. Nach unserem Kenntnisstand fehlen in Rheinland-Pfalz in der ambulanten Versorgung rund 200 psychotherapeutische Sitze”.  Um gerade im psychotherapeutischen Bereich mehr Niederlassungsmöglichkeiten zu schaffen, muss die Bedarfsplanung grundlegend reformiert werden.

[Quelle: KV RLP]

15.01.2025
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