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LPK RLP wendet sich gegen Diskriminierung von psychisch kranken Menschen

Anlässlich der bundesweiten „Woche der seelischen Gesundheit“, die vom 10.-20. Oktober 2018 stattfindet, tritt die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz für eine bessere Unterstützung psychisch kranker Menschen ein und stellt sich einer Diskriminierung dieser Patientengruppe entgegen.
Psychische Erkrankungen können jeden treffen: Knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung leidet im Verlauf eines Jahres an einer solchen Krankheit. Die häufigsten psychischen Erkrankungen sind Depressionen und Angststörungen. Fast jede(r) Fünfte leidet mindestens einmal im Leben an einer Depression. Auch in Rheinland-Pfalz hat die Zahl der Krankmeldungen aufgrund psychischer Erkrankungen stark zugenommen. Das belegen zwei voneinander unabhängige Auswertungen der Krankenkassen AOK Rheinland-Pfalz und Barmer. „Noch nie zuvor haben sich Beschäftigte in Rheinland-Pfalz öfter wegen psychischer Leiden bei ihrem Arbeitgeber krankgemeldet als im Jahr 2017", meldete die Landesvertretung der Barmer.

Obwohl psychische Krankheiten so weit verbreitet sind, erleben Betroffene immer noch Ausgrenzung und Diskriminierung. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass Bewerbern die Aufnahme in den Beamtendienst aufgrund einer früheren psychischen Erkrankung versagt wird. Auch der Abschluss einer private Krankenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch psychische Erkrankungen erschwert oder unmöglich. Jugendliche mit psychischen Vorerkrankungen haben häufig Probleme, einen Ausbildungsplatz zu finden.

Wichtig für psychisch kranke Menschen ist jedoch, dass sie sich ohne Angst vor beruflichen Nachteilen oder Stigmatisierung frühzeitig professionelle Hilfe suchen können. Wird die Erkrankung nicht behandelt, besteht die Gefahr einer Chronifizierung. Bei nahezu allen psychischen Erkrankungen ist die Psychotherapie ein zentraler, in seiner Wirksamkeit gut belegter Behandlungsansatz. Doch auf einen Behandlungsplatz müssen psychisch kranke Menschen lange warten: in Rheinland-Pfalz beträgt die Wartezeit auf den Beginn einer Richtlinienpsychotherapie durchschnittlich 19 Wochen; auf einen Therapieplatz in einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie warten PatientInnen im Bundesdurchschnitt sogar 23 Wochen. Die Landespsychotherapeutenkammer fordert daher eine schnellere Reform der veralteten Bedarfsplanung aus dem Jahr 1999, die eine weitere Benachteiligung psychisch kranker Menschen darstellt.

Die jüngst vorgestellten Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, im Zuge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) eine so genannte „gestufte und gesteuerte Versorgung“ für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu etablieren (§ 92 Abs. 6a Sozialgesetzbuch V, Kabinettsentwurf), würde den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung weiter erschweren: Psychisch kranke Menschen sollen nach diesen Plänen künftig als einzige Patientengruppe ihren Behandlungsbedarf durch eine spezielle „Steuerungspraxis“ abklären lassen, müssten ihre psychischen Probleme also mehreren Fachleuten darlegen. Die Landespsychotherapeutenkammer lehnt diese weitere Diskriminierung psychisch kranker Patienten ab.  Der Vorschlag ist zudem nicht geeignet, die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern. Nicht nur in der „Woche der seelischen Gesundheit“ müssen psychische Erkrankungen und die vielfältigen Benachteiligungen, die Betroffene erfahren, stärker in den Fokus rücken – psychisch kranke Menschen brauchen schnelle, unkomplizierte und professionelle psychotherapeutische Hilfe!

© Christina Nixau/shutterstock

17.10.2018
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