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LPK RLP im Gespräch mit CDU-GesundheitspolitikerInnen

Sabine Maur, Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und LPK-Geschäftsführerin Petra Regelin waren zu Gast im Abgeordnetenhaus des rheinland-pfälzischen Landtags. Sie sprachen mit den CDU-Abgeordneten Hedi Thelen, Dr. Christoph Gensch und Michael Wäschenbach. Thema war unter anderem die Reform des Psychotherapeutengesetzes, die den prekären Ausbildungsbedingungen der angehenden PsychotherapeutInnen ein Ende setzt und die Ausbildung formal derjenigen der Ärzte und Ärztinnen anpasst. Das Gesetz zur Reform sollte eigentlich noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden, dies wurde jedoch auf den Herbst verschoben, da es noch Abstimmungsbedarf zwischen den Fraktionen gibt.

Ein weiteres wichtiges Thema des Treffens  waren die Probleme, die mit dem im Entwurf vorliegenden Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG) einhergehen. Dieses Gesetz soll es Krankenkassen ermöglichen, die Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen aus Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren. Ebenfalls sehr problematisch ist die drohende Vermischung von Versicherung und Versorgung: Das geplante Gesetz könnte es Krankenkassen erlauben, PatientInnen digitale Anwendungen zu verordnen, ohne dass ein fachlich qualifizierter Behandler vorher eine Diagnose gestellt hat und die digitale Anwendung im Rahmen eines Behandlungsplans begleitet. Frau Maur wies bei dem Treffen mit den CDU-Abgeordneten nachdrücklich auf die Risiken dieser strukturellen Veränderung hin.

Auch die unzumutbar langen Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz wurden erörtert. In Rheinland-Pfalz warten Patienten rund 19 Wochen auf eine Richtlinienpsychotherapie, in ländlichen Regionen bis zu 35 Wochen. Die Landespsychotherapeutenkammer setzt sich daher dafür ein, die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern und die Wartezeiten zu verkürzen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass PsychotherapeutInnen zeitgebundene Leistungen erbringen und ihre Arbeit nicht verdichten können, zumal auch keine Delegation möglich ist. Diese Zeitgebundenheit der psychotherapeutischen Leistungen führt dazu, dass PsychotherapeutInnen 50 Minuten Zeit pro PatientIn haben, was von den PatientInnen sehr geschätzt wird. Eine Ausweitung der Leistungen wie in Arztpraxen ist damit aber nicht möglich.

v.l.n.r.: Hedi Thelen, Petra Regelin, Sabine Maur, Dr. Christoph Gensch und Michael Wäschenbach

27.06.2019
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