LPK-Informationsveranstaltung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie leider ausgebucht
Die Informationsveranstaltung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie, die die LPK RLP am 8. März 2017 anbietet, ist leider schon ausgebucht. Das Interesse am Thema ist enorm, wie die Resonanz unter den Mitgliedern zeigte: Mit über 150 Anmeldungen ist der Veranstaltungsraum im Kongresszentrum des ZDF nun komplett ausgelastet, so dass leider keine weiteren Anmeldungen mehr angenommen werden können. Diejenigen, deren Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden konnten, möchten wir in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz darauf hinweisen, dass diese ebenfalls Informationsveranstaltungen zur PT-Richtlinie anbietet. Hierzu wird die KV eine Online-Anmeldung freischalten.
Die Psychotherapie-Richtlinie soll am 1. April 2017 in Kraft treten. Sie sieht eine umfangreiche Strukturreform der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vor. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die psychotherapeutische Praxis: So werden beispielsweise Sprechstunden eingeführt und Akutbehandlungen ermöglicht, zudem gibt es zahlreiche Änderungen beim Antrags- und Gutachterverfahren. Des Weiteren werden die sozialrechtlichen Befugnisse der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erweitert. Künftig können Patienten ins Krankenhaus eingewiesen werden und es können psychotherapeutische Reha-Behandlungen, Soziotherapie und Krankenfahrten verordnet werden. Voraussichtlich Mitte des Jahres wird der G-BA in entsprechenden Richtlinien das Nähere beschlossen haben.
Die Psychotherapie-Richtlinie soll am 1. April 2017 in Kraft treten. Sie sieht eine umfangreiche Strukturreform der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vor. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die psychotherapeutische Praxis: So werden beispielsweise Sprechstunden eingeführt und Akutbehandlungen ermöglicht, zudem gibt es zahlreiche Änderungen beim Antrags- und Gutachterverfahren. Des Weiteren werden die sozialrechtlichen Befugnisse der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erweitert. Künftig können Patienten ins Krankenhaus eingewiesen werden und es können psychotherapeutische Reha-Behandlungen, Soziotherapie und Krankenfahrten verordnet werden. Voraussichtlich Mitte des Jahres wird der G-BA in entsprechenden Richtlinien das Nähere beschlossen haben.
07.02.2017