Landespsychotherapeutenkammer fordert leitliniengerechte Behandlung in der Psychiatrie
„Die Behandlung von schwer psychisch kranken Patient*innen in der Psychiatrie muss grundlegend verbessert werden“, fordert die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Häufig erhalten die Patient*innen aufgrund von Personalmangel keine leitliniengerechte Behandlung: In vielen Psychiatrien findet zu wenig Psychotherapie statt, obwohl die Wirksamkeit von Psychotherapie bei allen psychischen Erkrankungen wissenschaftlich belegt ist. Psychotherapie kommt oft zu kurz oder fällt zu unspezifisch aus, stattdessen werden die Patient*innen zu oft einseitig pharmakologisch behandelt. „Stationär aufgenommenen psychisch kranken Patienten kann also häufig nicht den aktuellen wissenschaftlichen Standards entsprechend geholfen werden“, erklärt Ulrich Bestle, Mitglied des Vorstandes der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. „Wir brauchen mehr Psychotherapie in der Psychiatrie!“
Eigentlich sollte die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine leitliniengerechte Behandlung sicherstellen. Die Behandlung von schwer psychisch kranken Menschen in psychiatrischen Krankenhäusern hat sich damit allerdings kaum verbessert, da die PPP-Richtlinie mit wenigen Änderungen die alten Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung übernahmen. Diese basierte noch auf den pharmako-orientierten Therapiekonzepten der 1980er-Jahre. Da auch der Gesetzgeber die PPP-Richtlinie nicht für ausreichend hielt, hat er den G-BA beauftragt, die Richtlinie bis zum 1. Januar 2022 um Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen zu ergänzen. Denn Patient*innen haben ein Anrecht auf eine wirksame Behandlung nach dem allgemein anerkannten wissenschaftlichen Stand (§ 2 Absatz 1 SGB V). Hierzu gehört insbesondere auch Psychotherapie, ausreichend dosiert und spezifisch je nach psychischer Erkrankung eingesetzt. Krankenkassen müssen den Krankenhäusern das dafür notwendige Personal finanzieren. Die Kassen sollten im Gegenzug kontrollieren dürfen, ob die Mittel tatsächlich dafür eingesetzt wurden.
Grundlegende Verbesserung der Behandlung in den psychiatrischen Krankenhäusern fordert auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrem Standpunkt „Psychiatrie – Mehr Zeit für Psychotherapie“. Den BPtK-Standpunkt „Psychiatrie- Mehr Zeit für Psychotherapie“ können Sie HIER herunterladen.