Länder fordern gesetzliche Regelungen durch das BMG
Die Regierungschef*innen der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz vom 19.-21. Oktober 2022 in Hannover aktuelle gesellschaftliche Probleme und Herausforderungen in den Blick genommen. Einer der sechs gefassten Beschlüsse betrifft die psychotherapeutische Versorgung insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Die Länder fordern, schnelle gesetzliche Regelungen zu schaffen, um die zu langen Wartezeiten auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung kurzfristig zu reduzieren und die erheblichen Versorgungsunterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen abzubauen. Hierbei betonen die Länder, dass sich die langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung besonders stark auf psychisch kranke Kinder und Jugendliche auswirken, weshalb weitreichende negative Folgen für ihre schulische und berufliche Entwicklung zu erwarten sind. Die Versorgungsbedarfe von Kindern und Jugendlichen haben sich insbesondere durch die psychischen Belastungen infolge der Corona-Pandemie noch einmal verschärft.
„Wir freuen uns über das Engagement der Ministerpräsident*innen der Länder für eine bessere Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Es ist an der Zeit, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform der Bedarfsplanung im Bereich der Psychotherapie endlich auf den Weg zu bringen“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Ziel sollte es sein, mehr Psychotherapeutensitze in ländlichen und strukturschwachen Regionen – für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Erwachsene – zu schaffen und so die aktuelle Unterversorgung abzubauen.
Den Beschluss „Ambulante psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ von der Jahreskonferenz der Regierungschef*innen der Länder finden Sie HIER.