Kurzinformationen zur neuen Gebietsweiterbildung: Die institutionelle Versorgung
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat einen weiteren neuen Info-Flyer erstellt, um die anstehenden Veränderungen in der neuen Aus- und Weiterbildung zu erläutern. Dies Mal steht die institutionelle Versorgung im Fokus des Flyers. Er richtet sich also z.B. an die Suchthilfe, die Behindertenhilfe, die Sozialpsychiatrie und –pädiatrie und die Jugendhilfe.
Thema ist auch hier das neue Psychotherapeutengesetz, welches am 22. November 2019 verabschiedet wurde und am 1. September 2020 in Kraft getreten ist und die daraus resultierenden weitreichende Umwälzungen in der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildungslandschaft.
Welche Einrichtungen werden unter dem Begriff der institutionellen Versorgung subsummiert? Was sind die Vorteile dieser neuen Entwicklung und welche Chancen eröffnen sich insbesondere für die Kinder- und Jugendhilfe? Welche Voraussetzungen muss eine stationäre Einrichtung erfüllen, um als Weiterbildungsstätte anerkannt zu werden?
All diese Fragen beantwortet übersichtlich und kompakt der neue Flyer der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.
Den Flyer "Kurzinformationen zur neuen Gebietsweiterbildung: Die institutionelle Versorgung" finden Sie HIER.