Kostenerstattung im Corona-Jahr 2021: Kassen lehnen 48% der Anträge ab
Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, eine selbst beschaffte Psychotherapie in einer Privatpraxis zu erstatten, wenn Patient*innen zuvor keinen Platz in einer Vertragspraxis finden konnten. Dies schreibt das Sozialgesetzbuch V § 13 Abs.3 vor. Ungeachtet dieses gesetzlichen Anspruchs lehnten die Krankenkassen auch im vergangenen Jahr einen Großteil der Anträge auf Kostenerstattung ab: Eine Umfrage der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) hat nun gezeigt, dass sich die Situation für Patient*innen im Vergleich zu 2019 nicht verbessert hat - obwohl es besonders in der Pandemie wichtig ist, dass dem gestiegenen Behandlungsbedarf entsprochen wird und Patient*innen schnell eine Psychotherapie erhalten.
An der Umfrage haben 503 Psychotherapeut*innen teilgenommen, die in Privatpraxen tätig sind. 83 Prozent davon unterstützten in den letzten drei Jahren Kostenerstattungs-Anträge ihrer Patient*innen. 2021 lehnten die Krankenkassen im Schnitt 48 Prozent dieser Erstanträge ab. Begründet wurden die Ablehnungen oft mit dem Verweis auf die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), auf „genügend Vertragspsychotherapeut*innen“ oder auf die unwahre Aussage, die Kostenerstattung sei „nicht mehr erlaubt“. In 26 Prozent der Fälle verwiesen die Kassen auf Behandlungsalternativen – etwa die Psychiatrie oder Digitale Gesundheitsanwendungen. Im Durchschnitt legten 2021 etwas mehr Patient*innen (44,8 Prozent) Widerspruch gegen ihre Ablehnung ein als noch 2019 (41,5 Prozent). Zugenommen hat jedoch auch die Ablehnungsquote des Widerspruchs (2021: 29,8 Prozent, 2019: 26,6 Prozent).
Die Bearbeitungszeit der Anträge ist mit durchschnittlich 5,9 Wochen ebenfalls leicht angestiegen. Bei elf Prozent der Fälle dauert es sogar mehr als elf Wochen. Dabei wäre es wichtig, den Patient*innen, die einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, keine weiteren bürokratischen Hürden mehr in den Weg zu stellen, denn bis es zur Antragstellung kommt, haben die meisten schon eine monatelange Suche nach psychotherapeutischer Hilfe hinter sich.
[Quelle: DPtV]
Eine Zusammenfassung der DPtV-Umfrage „Kostenerstattung“ finden Sie HIER.