Konzept für Integration von PsychotherapeutInnen in den Katastrophenschutz vorgestellt
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz arbeitet weiter an der Integration der PsychotherapeutInnen in die Strukturen der Notfallversorgung. In diesem Rahmen war der LPK-Vorstandsbeauftragte für Notfallpsychotherapie, Matthias Heidt (Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut), als Referent an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule zu Gast. Anlass war die Dienstbesprechung der Kreis- und Stadtfeuerwehrinspekteure des Landes Rheinlandpfalz. Der Vortrag hatte das Ziel, das von der Kammer erarbeitete Konzept zur Integration der PsychotherapeutInnen in den Katastrophenschutz vorzustellen. Bei der Veranstaltung war auch der Staatssekretär im Ministerium des Inneren, Randolf Stich, anwesend.
In Rheinland-Pfalz ist der Katastrophenschutz über die Kreise und Städte organisiert. Die Feuerwehrinspekteure haben eine leitende Verantwortung in den Katastrophenschutzstäben. Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) wird hierüber im Katastrophenfall organisiert. Im Rahmen dieser Versorgung können PsychotherapeutInnen fachliche und praktische Unterstützung leisten. Da im Landes-Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) auch die Mitwirkungspflicht der Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen festgeschrieben ist, wurde ein Konzept erstellt, wie diese Mitwirkungspflicht im Schadensfall umgesetzt werden kann. Dieses Konzept präsentierte Matthias Heidt in seinem Vortrag.
Zur Einladung kam es, weil bereits im Innenministerium gegenüber den Referatsleitern im Januar 2018 und gegenüber den Landesvertretern der Psychosozialen Notfallversorgung im Juni 2018 das Konzept vorgestellt wurde. Das erarbeitete Papier wurde mit großer Zustimmung aufgenommen und von Seiten des Innenministeriums die Zusage gegeben, für die PsychotherapeutInnen und deren Integration Schulungen an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule anzubieten. Über den Vortrag wurde nun auch den unteren Ebenen des Katastrophenschutzes die Möglichkeit vorgestellt, wie PsychotherapeutInnen mit ihrer Expertise betroffenen Menschen im Katastrophenfall eine hilfreiche Unterstützung geben können.
31.01.2019