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KHVVG muss Versorgung psychisch kranker Menschen in Kliniken stärken

Anlässlich der ersten Lesung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) im Deutschen Bundestag fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) das Parlament auf, für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Psychiatrien zu sorgen.

„Die Klinikreform wird aktuell weder dafür genutzt, die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik zu verbessern, noch werden die Voraussetzungen für ausreichend viele Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen in den Kliniken geschaffen“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK und Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. „Der Deutsche Bundestag muss nun nachholen, was das Bundeskabinett versäumt hat: Mit der Klinikreform muss die PPP-Richtlinie um Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung ergänzt werden.“

Das Bundeskabinett hat dringend notwendige Verbesserungen für die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht in den Kabinettsbeschluss zum KHVVG aufgenommen. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Psychiatrien zu sorgen. Damit langfristig genug Fachkräfte für die psychotherapeutische Versorgung in den Kliniken zur Verfügung stehen, müssen zudem die finanziellen Rahmenbedingungen für zusätzliche Weiterbildungsstellen in Kliniken geschaffen werden. Auch das wurde im KHVVG-Entwurf nicht berücksichtigt.

Die Stellungnahme der BPtK zum Gesetzentwurf eines KHVVG finden Sie  hier.

[Foto: Pixabay]

27.06.2024
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