Keine ungeprüften Apps für chronisch kranke Menschen
BPtK-News: Krankenkassen sollen ihren Versicherten künftig digitale Anwendungen wie Apps in Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Menschen anbieten können – auch ohne Prüfung der fachlichen Qualität, Wirksamkeit und Datensicherheit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dies sieht ein Antrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor. Danach könnten Krankenkassen eine grundsätzliche Einigung im G-BA über die fachlichen Anforderungen an solche digitalen Programme blockieren, damit sie ihren Versicherten anschließend anbieten können, was sie wollen.
Nach dem Antrag soll der G-BA zwar grundsätzlich Apps und Internetprogramme zur Behandlung chronisch kranker Menschen (Disease-Management-Programme) prüfen. Kommt es aber zu keiner Einigung im G-BA-Plenum, sollen die Krankenkassen ihren Versicherten auch ungeprüfte Programme anbieten können. „Dies führt zu schädlichen Fehlanreizen im Gemeinsamen Bundesausschuss und gefährdet vor allem die Patientensicherheit“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Es muss unabhängig geprüft sein, ob digitale Programme für chronisch kranke Menschen wirksam und sicher sind.“ Die BPtK fordert deswegen, Qualität, Wirksamkeit und Datensicherheit digitaler Anwendungen durch den G-BA zu prüfen, bevor einzelne digitale Programme den Patienten angeboten werden.
Download: Stellungnahme der BPtK zu den Änderungsanträgen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Nach dem Antrag soll der G-BA zwar grundsätzlich Apps und Internetprogramme zur Behandlung chronisch kranker Menschen (Disease-Management-Programme) prüfen. Kommt es aber zu keiner Einigung im G-BA-Plenum, sollen die Krankenkassen ihren Versicherten auch ungeprüfte Programme anbieten können. „Dies führt zu schädlichen Fehlanreizen im Gemeinsamen Bundesausschuss und gefährdet vor allem die Patientensicherheit“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Es muss unabhängig geprüft sein, ob digitale Programme für chronisch kranke Menschen wirksam und sicher sind.“ Die BPtK fordert deswegen, Qualität, Wirksamkeit und Datensicherheit digitaler Anwendungen durch den G-BA zu prüfen, bevor einzelne digitale Programme den Patienten angeboten werden.
Download: Stellungnahme der BPtK zu den Änderungsanträgen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
13.02.2019