Keine Beschränkung der Personalstandards auf einzelne Patientengruppen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass bei der Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems Personalstandards für alle Patientengruppen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Abteilungen festgelegt werden. Dies sollte im gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eindeutig formuliert werden, so die BPtK in ihrer Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Die Formulierung in den BMG-Eckpunkten, dass die Personalanforderungen zunächst bei den Indikationen definiert werden sollen, für die es bereits S3-Leitlinien gibt, ist missverständlich. Die Mindestanforderungen an das Personal in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken sollten nicht nur für einen Teil der Indikationen und Diagnosegruppen festgelegt werden. Ansonsten sind unerwünschte Personalverschiebungen zulasten von Patientengruppen zu erwarten, die von den Anforderungen an die Strukturqualität nicht erfasst werden.
Zwar sind die meisten evidenzbasierten Leitlinien diagnosebezogen formuliert. Daneben haben aber weitere Patientenmerkmale wesentlichen Einfluss auf den konkreten Behandlungs- und den daraus resultierenden Personalbedarf. Dazu gehören: Akuität der Erkrankung, komorbide psychische und körperliche Erkrankungen oder aus der Erkrankung resultierende psychosoziale Beeinträchtigungen.
Weitere Forderungen der BPtK für die gesetzliche Umsetzung der Eckpunkte betreffen die Finanzierung verbindlicher Personalanforderungen und die Überprüfung ihrer Einhaltung sowie gesetzliche Vorgaben für eine sachgerechte Weiterentwicklung der Leistungsdokumentation über den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS).
Stellungnahme der BPtK: Stellungnahme der BPtK zu den Eckpunkten des Bundesministeriums für Gesundheit zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems vom 18.02.2016
Die Formulierung in den BMG-Eckpunkten, dass die Personalanforderungen zunächst bei den Indikationen definiert werden sollen, für die es bereits S3-Leitlinien gibt, ist missverständlich. Die Mindestanforderungen an das Personal in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken sollten nicht nur für einen Teil der Indikationen und Diagnosegruppen festgelegt werden. Ansonsten sind unerwünschte Personalverschiebungen zulasten von Patientengruppen zu erwarten, die von den Anforderungen an die Strukturqualität nicht erfasst werden.
Zwar sind die meisten evidenzbasierten Leitlinien diagnosebezogen formuliert. Daneben haben aber weitere Patientenmerkmale wesentlichen Einfluss auf den konkreten Behandlungs- und den daraus resultierenden Personalbedarf. Dazu gehören: Akuität der Erkrankung, komorbide psychische und körperliche Erkrankungen oder aus der Erkrankung resultierende psychosoziale Beeinträchtigungen.
Weitere Forderungen der BPtK für die gesetzliche Umsetzung der Eckpunkte betreffen die Finanzierung verbindlicher Personalanforderungen und die Überprüfung ihrer Einhaltung sowie gesetzliche Vorgaben für eine sachgerechte Weiterentwicklung der Leistungsdokumentation über den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS).
Stellungnahme der BPtK: Stellungnahme der BPtK zu den Eckpunkten des Bundesministeriums für Gesundheit zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems vom 18.02.2016
11.04.2016