Keine Änderung der Schweigepflicht notwendig
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält es nicht für notwendig, die Regelungen zur psychotherapeutischen Schweigepflicht zu ändern, um Amokläufe und Terroranschläge besser verhindern zu können. Sie begrüßt deshalb, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière sich zunächst mit Ärzten und Psychotherapeuten beraten will, ob die beiden Heilberufe weitergehende Regelungen für notwendig halten.
„Psychotherapeuten können psychisch kranke Menschen, die sich oder andere zu gefährden drohen, meist wirksam behandeln und von ihren Plänen abbringen. Dafür brauchen sie aber das uneingeschränkte Vertrauen ihrer Patienten, damit diese überhaupt von ihren Vorhaben berichten“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Psychisch kranke Menschen sollten keine Angst davor haben müssen, sich professionelle Hilfe zu suchen. Aus BPtK-Sicht reichen die geltenden Regelungen in der Berufsordnung der Psychotherapeuten und im Strafgesetzbuch aus. Psychotherapeuten sind bereits jetzt von der Schweigepflicht entbunden, wenn ein Patient eine Gefahr für das Leben anderer Menschen darstellt. Wenn eine konkrete Gefahr droht, können Psychotherapeuten die Behörden informieren. Bei schweren Straftaten wie Mord, Totschlag oder Geiselnahme, besteht sogar die Pflicht, die Polizei zu benachrichtigen.
„Psychotherapeuten können psychisch kranke Menschen, die sich oder andere zu gefährden drohen, meist wirksam behandeln und von ihren Plänen abbringen. Dafür brauchen sie aber das uneingeschränkte Vertrauen ihrer Patienten, damit diese überhaupt von ihren Vorhaben berichten“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Psychisch kranke Menschen sollten keine Angst davor haben müssen, sich professionelle Hilfe zu suchen. Aus BPtK-Sicht reichen die geltenden Regelungen in der Berufsordnung der Psychotherapeuten und im Strafgesetzbuch aus. Psychotherapeuten sind bereits jetzt von der Schweigepflicht entbunden, wenn ein Patient eine Gefahr für das Leben anderer Menschen darstellt. Wenn eine konkrete Gefahr droht, können Psychotherapeuten die Behörden informieren. Bei schweren Straftaten wie Mord, Totschlag oder Geiselnahme, besteht sogar die Pflicht, die Polizei zu benachrichtigen.
11.08.2016